Presse RSS Icon


Kinderflohmarkt Westerweyhe kann starten

Der geplante Kinderflohmarkt in Westerweyhe am kommenden Sonntag, 12. September, findet statt. Auf Initiative der Hansestadt Uelzen hat das Ministerium nun bestätigt, dass das Feiertagsverbot für diesen Flohmarkt nicht gilt. „Wir freuen uns sehr, dass sich unsere Eingabe gelohnt hat und die Mädchen und Jungen nun doch eifrig ihren Flohmarkt gestalten können“, sagt Bürgermeister Jürgen Markwardt.

Seitens des Innenministeriums wurde klargestellt, dass es nicht in jedem Fall erforderlich ist, alle Verkaufserlöse bei einem Kinderflohmarkt für den gemeinnützigen Zweck abzugeben. Es sei ausreichend, dass der gemeinnützige Zweck im Vordergrund steht.  Die Hansestadt Uelzen hatte die Rechtsauslegung zum Verbot auf Landesebene prüfen lassen und nun die Bestätigung erhalten, dass das Gesetz nicht entsprechend einengend auszulegen ist.