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Maskenpflicht auf dem Uelzener Wochenmarkt

Die Hansestadt Uelzen weist darauf hin, dass Besucher des Uelzener Wochenmarktes zum Schutz Dritter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Die Maskenpflicht gilt auch für Personen, die den Marktbereich lediglich überqueren, weil der Mindestabstand zwischen Passanten und Kunden nicht immer gewährleistet werden kann. Die Regelungen der aktuell geltenden Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen sehen diese Pflicht zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vor.