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Neue Gebührenordnung für Straßenreinigung: Quadratwurzel der Grundstücksfläche wird Bemessungsgrundlage

Die Hansestadt Uelzen wird eine neue Gebührensatzung für die Straßenreinigung bekommen. Einschlägige Gerichtsurteile über die Satzungen anderer Kommunen machen eine Neufassung unausweichlich.

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt hat in seiner gestrigen Sitzung die Quadratwurzel der Grundstücksgröße als künftigen Maßstab für die Berechnung der Gebühren beschlossen. Eine neue Satzung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Zum Hintergrund: Anstelle des bisherigen Frontmetermaßstabes soll nun ein Flächenmaßstab verwendet werden. Das bedeutet, dass nicht mehr die Länge des Grundstücks, die an die Straße angrenzt, zählt, sondern die Gesamtfläche des Grundstücks die Berechnungsgrundlage ist. Dafür haben sich die politischen Gremien der Hansestadt bereits 2017 ausgesprochen. Es folgten umfangreiche, vorbereitende Arbeiten durch die Stadtverwaltung – unter anderem musste die Größe aller betroffenen Grundstücke im Stadtgebiet ermittelt und erfasst werden. Noch nicht entschieden war, ob die Gesamtfläche in Quadratmetern oder die Quadratwurzel der Grundstückgröße Bemessungsgrundlage sein soll. Modellrechnungen haben nun ergeben, dass der Quadratwurzelmaßstab die Verteilung der Gebühren angemessen abbildet. Ein Belastungsausgleich für extrem große Grundstücke wie beispielsweise landwirtschaftliche Flächen wird so berücksichtigt. Auch der Niedersächsische Städtetag befürwortet diesen Maßstab.

„Es wird insgesamt gerechter“, sagt Stadtbaurat Karsten Scheele-Krogull. Es wird aber auch Fälle geben, in denen künftig mehr gezahlt wird. So werden beispielsweise erstmals sämtliche Hinterlieger mit ihren Grundstücken veranlagt. Winterdienst und Straßenreinigung werden künftig getrennt voneinander berechnet. Wer keinen Winterdienst in seiner Straße hat, muss zukünftig dafür auch nicht mehr bezahlen.

Trotz einer Senkung der Straßenreinigungsgebühren im Jahre 2017, stehen aufgrund der milden Winter in den vergangenen Jahren Rücklagen in Höhe von rund 500.000 Euro zur Verfügung. Diese Rücklagen fließen nun zugunsten der Kosten für Papierkorbleerungen, die einen Anteil der gebührenfähigen Kosten ausmachen, in die Rechnung ein. Die Gebührenzahler werden dadurch entsprechend entlastet.

Die konkreten Gebühren für das gesamte Stadtgebiet mit ihren unterschiedlichen Reinigungsstufen werden jetzt im nächsten Schritt errechnet.