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Neue Satzung für städtische Friedhöfe: Gebührenhöhe neu kalkuliert

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen hat empfohlen, für die städtischen Friedhöfe in Westerweyhe, Holdenstedt und Kl. Süstedt die Gebühren zu erhöhen.

Die städtischen Friedhofsgebühren wurden letztmalig im Jahre 2013 festgelegt. Sie werden nun der aktuellen Kostenkalkulation angepasst. Diese berücksichtigt neue Grabformen, die die Hansestadt anbietet, und auch  die Zahlen des 2015 eröffneten Bestattungswaldes.

Die Entscheidung über die Gebührensatzung trifft der Rat der Hansestadt in seiner Sitzung am 1. Juli.

Die Gebühren für die verschiedenen Grabarten als Übersicht (gem. Empfehlung des Verwaltungsausschusses; Beschlussfassung im Rat am 1. Juli).