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Neue Straßenbeleuchtung im Sternviertel: Diskussion um Anliegerbeiträge

10.04.2024

Die Hansestadt Uelzen erneuert derzeit die Straßenlaternen im Sternviertel. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt sind die Grundstückseigentümer an den Kosten dieses Ausbaus zu beteiligen. Insbesondere die Betroffenen der Straße „Am Stadtgut“ wehren sich gegen die Straßenausbaubeiträge und übergeben vor der heutigen Anliegerversammlung (9. April, 18.30 Uhr vor dem Rathaus) eine Unterschriftensammlung an Bürgermeister Jürgen Markwardt. Dazu das Stadtoberhaupt: „Die Straßenausbaubeiträge werden derzeit vielerorts diskutiert. Es gibt einen Flickenteppich mit verschiedenen Regelungen in Niedersachen. Deshalb sind die Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger im Sternviertel zur neuen Straßenbeleuchtung sehr nachvollziehbar.“

Die Hansestadt Uelzen hat eine gültige, verbindliche Straßenausbaubeitragssatzung. Danach werden die Grundstücksbesitzer im Sternviertel, die von den neuen Leuchten profitieren, je nach Einstufung der Straße zwischen 40 und 75 Prozent an den Gesamtkosten beteiligt. In der Durchgangsstraße „Am Stadtgut“ liegt der Anteil der Anlieger bei 40 Prozent.

„Das Thema Straßenausbaubeiträge ist sehr komplex und vielschichtig. Ob und welcher Umfang von Ausbaubeiträgen als gerecht, zeitgemäß oder fair verteilt gesehen wird, ist im demokratischen Meinungsbildungsprozess zu beantworten“, so Markwardt. Die politische Debatte in den Gremien der Hansestadt sei angekündigt. Sie werde auch Standpunkte der Bürgerschaft aufnehmen.

So stünden unterschiedliche Handlungsalternativen zur Diskussion: Die Verminderung des Anteils an den Gesamtkosten oder die Abschaffung der Beiträge für Straßenbeleuchtung bis zu einem gänzlichen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge. Auch eine zinslose Ratenzahlung zu gewähren, wäre möglich.

„Wenn Straßenausbaubeiträge abgeschafft oder verringert werden, braucht es tragfähige und nachhaltige Alternativen, damit der Straßenausbau in einer Kommune weiterhin finanziert und sichergestellt werden kann“, erklärt Stadtbaurat Dr. Andreas Stefansky. So müsste die Grundsteuer B erhöht werden (bei Abschaffung der Beiträge würde der Hebesatz voraussichtlich von 450 auf circa 556 Punkte steigen). Zu den Auswirkungen würde auch gehören, dass Anliegende, deren Straßen gerade ausgebaut wurden, noch einmal „zur Kasse“ gebeten werden.  „Einen gerechten Übergang in ein neues System zu finden, ist schwierig“, so Stefansky.

Ein weiterer Aspekt: Die höheren Grundsteuern würden Eigentümer, die Wohnungen oder Häuser vermieten, voraussichtlich auf ihre Mieter umlegen. Finanzielle Belastungen würden so teils von Eigentümern, für die der Ausbau eine Wertsteigerung ihres bebauten Grundstücks bedeuten kann, hin zu Mietern (Nichtbesitzenden) verschoben.


Neue Straßenlaternen im Sternviertel unumgänglich
Die Straßenlaternen, die im Sternviertel erneuert werden, stammen aus den 50er und 60er Jahren. Sie sind knapp 70 Jahre alt und haben ihre übliche Nutzungsdauer von 30 Jahren weit überschritten. Die Masten weisen starke Rostschäden auf, wodurch die Standsicherheit beeinträchtigt ist. Da Erdkabel marode sind, kommt es zu Kabelfehlern und Beleuchtungsausfällen. Die alte Straßenbeleuchtung ist wegen des stetig zunehmenden Unterhaltungsaufwands nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Im Zuge der notwendigen Erneuerung wird die Beleuchtungssituation verbessert und mit stromsparenden LED-Lampen ausgestattet.