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Schotter- und Steingärten verstoßen gegen Baurecht

Grau gepflasterter Vorgarten mit drei Kiesbeeten, Stehlaternen und Buchsbäumen

Foto: ThomBal / stock.adobe.com

 

Hansestadt Uelzen setzt auf Aufklärung und Sensibilisierung

Der Frühling ist da. Viele Hobbygärtner nutzen diese Zeit, um ihre Gärten umzugestalten. Wichtig dabei zu wissen ist, dass Schotter- und Steingärten in Niedersachsen verboten sind.

Flächen mit Kies, Schotter und Steinen sind zwar leichter zu pflegen als Rasen, Blumenbeete und Rabatten, jedoch für Natur sowie Umwelt bedenklich. Sie heizen im Sommer stark auf und speichern Wärme statt Wasser. Schotter- und Steingärten bieten Insekten, Vögeln sowie anderen Tieren weder Unterschlupf noch Nahrung und bedrohen die Artenvielfalt. Die Niedersächsische Bauordnung schreibt deshalb vor, dass alle nicht überbauten Flächen auf einem Grundstück Grünflächen sein müssen. Ausnahmen sind Wege oder schmale Einfassungen von Beeten. Die Vegetation muss deutlich überwiegen. Schotter- oder Steinflächen dürfen nur für einen erkennbaren Zweck angelegt werden.

Statt Kontrollen setzt die Hansestadt Uelzen darauf, Gartenbesitzer aufzuklären und für die Problematik zu sensibilisieren: „Je grüner wir unsere Gärten gestalten, desto mehr leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz und unser Stadtklima“, sagt Laura Elger, Klimaschutzmanagerin der Hansestadt Uelzen. Die Stadtverwaltung weist bereits im Rahmen von Baugenehmigungen auf eine klimafreundliche Vorgartengestaltung hin. Die Uelzener Gartenbaubetriebe, Bauantragsverfasser, Bauunternehmen und Baumärkte wurden per Brief mit dem Hinweis informiert, ihre Kunden auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam zu machen. In dem klimafreundlichen Neubaugebiet „Im Deinefelde“ im Uelzener Ortsteil Oldenstadt sind Schottergärten explizit nicht erlaubt. Auch das städtische Projekt „Fühler ausstrecken“ schließt das Thema Schottergärten ein. 2020 wurden hierzu an rund 17.000 Uelzener Haushalte Flyer verteilt mit Anregungen, wie Bürger die Artenvielfalt von Insekten fördern können.