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Uelzen: Aktuelle Beschlüsse des Rates der Hansestadt

14.03.2023

Der Rat der Hansestadt Uelzen hat in seiner Sitzung am 13. März u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Warmwasserversorgung der städtischen Turnhallen startet wieder ab 16. April
Das warme Duschen in den städtischen Grundschul-Sporthallen wird ab Mitte April wieder ermöglicht. Der Zeitpunkt entspricht der Laufzeit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ der Bundesregierung. Auf das Duschen in Sporthallen zu verzichten ist eine von vielen Maßnahmen zum Energiesparen der Hansestadt.

Über die künftigen Betriebszeiten der Straßenbeleuchtung wird derzeit in den politischen Gremien beraten. Die Straßenbeleuchtung in der Stadt sowie in allen Ortsteilen wird aktuell von 22.30 bis 5 Uhr ausgeschaltet. Hiervon ausgenommen ist nur die Innenstadt zwischen Bahnhof, Rathaus und Markstraßen einschließlich der Gastronomiebereiche.

Förderrichtlinie für das Sanierungsprogramm „Uelzen 2025 – Altstadt mit Zukunft“ wird angepasst
Der Rat hat beschlossen, die bestehende Förderobergrenze zum Programm „Uelzen 2025 – Altstadt mit Zukunft“ aufgrund der steigenden Baukosten zu erhöhen. Diese soll statt bisher 1.000 Euro pro Quadratmeter künftig 1.500 Euro pro Quadratmeter betragen. Das Förderprogramm ermöglicht Immobilienbesitzer in der Uelzener Innenstadt, sich öffentliche Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen zu sichern. An der Finanzierung beteiligen sich der Bund, das Land Niedersachsen und die jeweilige Kommune zu je einem Drittel.

Erbbauzins: Uelzen übernimmt Modell der Klosterkammer Hannover
Der Rat hat entschieden, das Modell der Klosterkammer Hannover, das unter anderem in Wolfsburg angewendet wird, für die Berechnung des Erbbauzinses zu übernehmen. (Wir berichteten ausführlich mit Pressemitteilung vom 24. Februar). Bei dem Modell wird bei einer Verlängerung des Erbbaurechts und einer Restlaufzeit zwischen fünf und 40 Jahren pro Jahr Restlaufzeit der Erbbauzins um ein Prozent reduziert. Der Rat hat sich zudem dafür ausgesprochen, die städtischen Erbbaurechtsgrundstücke nicht zum Kauf anzubieten.

Aufstellungsbeschlüsse für Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „Solarpark-Steinkreuz“
Mehrheitlich hat der Rat die Aufstellungsbeschlüsse „Solarpark-Steinkreuz“ gefasst. Das Plangebiet ist etwa 1,8 Hektar groß und liegt nördlich der Groß Liederner Straße / B71. Die Stadtwerke Uelzen als Vorhabenträger rechnen bei der Stromerzeugung mit bis zu 1,75 Millionen Kilowatt pro Stunde (kWh) im Jahr. Das entspricht circa 650 Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 2.700 kWh. Mit dem Bebauungsplan will die Hansestadt die Voraussetzungen für eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage schaffen.