Fotos (Hansestadt Uelzen): Kehrmaschine im Einsatz
23.11.2023
Die neue Kalkulation der Uelzener Straßenreinigungsgebühren für 2024 bis 2026 liegt vor. In drei Bereichen steigen die Gebühren, in einem sinken sie ab 1. Januar 2024. Die Gebühren für den Winterdienst bleiben mit einer Erhöhung von einem Cent nahezu konstant. Die Stadtverwaltung hat die Berechnungen gestern im Ortsrat Masendorf, Molzen, Riestedt vorgestellt. Im ersten Schritt werden die Ortsräte zum Thema angehört, abschließend entscheiden wird der Rat der Hansestadt voraussichtlich in seiner Dezember-Sitzung.
Bei der Straßenreinigung sind Kommunen verpflichtet, kostendeckend zu kalkulieren. Daher sind die Gebührensätze regelmäßig nachzuberechnen und im Voraus zu kalkulieren sowie bei Bedarf anzupassen. Rund 25 Prozent der Kosten trägt die Hansestadt. Es fließen sämtliche Aufwendungen für die Straßenreinigung wie Maschinen- oder Personaleinsatz in die Berechnung – auch für die Papierkorbleerung.
Die Gebühren richten sich nach den Reinigungsintervallen in den jeweiligen Straßen. Informationen zu Reinigungsklassen im Stadtgebiet, Straßenreinigungssatzung und Gebührensatzung sind zu finden unter www.hansestadt-uelzen.de/sauberesuelzen.
Die bevorstehenden Gebührenänderungen in der Übersicht:
Reinigungsklasse
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Bisherige Gebühr
(je Bemessungseinheit)
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Neu vorgesehene Gebühr
(je Bemessungseinheit)
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Reinigungsklasse 1:
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0,74 Euro
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1,24 Euro
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Reinigungsklasse 2:
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2,12 Euro
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3,18 Euro
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Reinigungsklasse 3:
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14,42 Euro
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14,24 Euro
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Reinigungsklasse 5:
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0,42 Euro
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0,68 Euro
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Winterdienst:
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0,27 Euro
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0,28 Euro
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Im vorangegangenen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 konnten die Gebühren aufgrund eines hohen Überschusses aus Vorjahren überwiegend gesenkt werden. Seinerzeit wurde aber bereits prognostiziert, dass die Gebühren ab 2024 teils auch deutlich wieder steigen.
Seit Anfang 2020 gilt in Uelzen die Quadratwurzel der Grundstücksgröße als Maßstab für die Berechnung der Gebühren. Winterdienst und Reinigung der Fahrbahnen werden seitdem getrennt voneinander berechnet. Bei dem Quadratwurzelmaßstab haben Zufälligkeiten, die sich aus der Form der Grundstücke, ihrer Ausrichtung oder Lage zur Straße ergeben, keinen Einfluss – so sind Grundstücke für die Gebührenberechnung vergleichbar.