13.01.2025
Die Hansestadt Uelzen versendet aktuell rund 13.800 Grundsteuerbescheide. Grund ist zum einen die bundesweite Grundsteuerreform. Zum anderen wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf jeweils 475 Punkte festgesetzt. Grund für die Erhöhung von 25 Prozentpunkten ist der Beschluss des Rates der Hansestadt Uelzen im Dezember 2024, die Straßenausbaubeiträge zu halbieren. Die Einnahmeverluste, die daraus resultieren, machten diese Anpassung erforderlich.
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig. Das nun angewandte Berechnungsmodell hat mehr Steuergerechtigkeit zum Ziel. In Niedersachsen basiert es auf drei zentralen Faktoren: Grundstücksgröße, Nutzung und Lage. Das Finanzamt Uelzen-Lüchow hat auf Basis der neuen Bewertungen Grundsteuermessbescheide an alle Steuerpflichtigen verschickt. Darin ist der neue Grundsteuermessbetrag zu finden, der ab 2025 die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist.
Die Reform hat die Hansestadt aufkommensneutral umgesetzt – das heißt, die Grundsteuer steigt aufgrund dieser Reform nicht automatisch. Allerdings zahlen manche Eigentümerinnen und Eigentümer künftig mehr, andere weniger. Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid, der auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt durch die Kommune erlassen wird. Einwendungen oder Fragen zum Grundsteuermessbetrag sind an das Finanzamt zu richten.
Der neue Grundsteuerbetrag ist wie bisher in vier Raten zu zahlen, erstmalig am 15. Februar. Die Stadtverwaltung bittet Steuerpflichtige, die ihre Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, den Betrag nach Erhalt des neuen Bescheids anzupassen.
Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur Grundsteuerreform und zu Grundsteuern in Uelzen sowie Ansprechpartner finden Interessierte auf der städtischen Website unter www.hansestadt-uelzen.de/grundsteuer.