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Unterbringung von Ukraine-Geflüchteten

Samtgemeinden, Gemeinden und Hansestadt bereiten Amtshilfeersuchen an den Landkreis Uelzen vor

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten ab Juni Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII anstatt wie bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit sind in der Regel die Jobcenter für die Sozialleistungen zuständig. Benötigten Wohnraum für geflüchtete Menschen zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln, ist allerdings Aufgabe von Kommunen – die Zuständigkeiten sind hierzu bisher nicht im Detail rechtlich vorgegeben. Aus diesem Grund bereiten die kreisangehörigen Samtgemeinden und Gemeinden sowie die Hansestadt Uelzen ein sogenanntes Amtshilfeersuchen vor. Das Papier an den Landkreis Uelzen enthält die Forderung, die Kommunen bei den anstehenden Aufgaben personell zu unterstützen. Zudem soll die KGS-Sporthalle als Erst-Notunterkunft für Ukraine-Geflüchtete bestehen bleiben.

Seit Anfang März 2022 wird die ehemalige KGS-Sporthalle in Bad Bevensen als Erst-Notunterkunft genutzt.  „Auch nach dem Rechtskreiswechsel ist ein Fortbetrieb dieser Erst-Notunterkunft dringend geboten“, sagt Martin Feller, Bürgermeister der Samtgemeinde Bad-Bevensen-Ebstorf und Sprecher der Hauptverwaltungsbeamten.  Eine landkreiszentrale Aufnahme und Erst-Unterbringung von Flüchtlingen erleichtere die Erfassung, Registrierung, Koordinierung sowie die sich anschließende Leistungsgewährung.  Eine dezentrale Unterbringung hingegen könne in der Kürze der Zeit und mangels geeigneter Räume in einzelnen Gemeinden in dem erforderlichen Umfang nicht geleistet werden.

Die Hauptverwaltungsbeamten sehen die Betreuung und Unterbringung als eine Gemeinschaftsaufgabe ihrer Kommune mit dem Landkreis Uelzen. Gerade in dieser Situation wünschen sich die Bürgermeister ein zum Wohle der Flüchtlinge abgestimmtes Vorgehen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Samtgemeinden Aue, Bevensen-Ebstorf, Rosche sowie Suderburg, der Gemeinde Bienenbüttel und der Hansestadt Uelzen