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Verwaltungsausschuss empfiehlt Gestaltungssatzung

Plan mit markiertem Geltungsbereich der Gestaltungssatzung

Foto: Geltungsbereich der Gestaltungssatzung

 

Mithilfe einer Gestaltungsatzung soll in Uelzen künftig das bauhistorische Erbe gesichert und für ein harmonisches Stadtbild gesorgt werden. „Die Satzung sichert die positive Wahrnehmung von Gebäuden und Straßenzügen und verhindert Fehlentwicklungen“, erklärt Bürgermeister Jürgen Markwardt. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt hat in seiner gestrigen Sitzung dem 30-Seiten umfassenden Regelwerk zugestimmt. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 22. März.

Mit der Satzung macht die Hansestadt gestalterische Vorgaben für die Sanierung oder den Neubau von Häusern. Auch für Werbeanlagen sieht sie eine ausgewogene Anordnung sowie Art und Weise vor. Die Regelungen definieren einen allgemein gültigen Rahmen insbesondere für die farbliche und materielle Gestaltung von Fassaden, Dächern, Fenster, Türen und Werbeanlagen. Hierbei werden Mindeststandards aus stadtbildpflegerischer Sicht vorgegeben, die den Eigentümern und Gewerbetreibenden gleichzeitig eine hohe Flexibilität bei der konkreten Umsetzung bieten. In der neuen Vorschrift wird beispielsweise beschrieben, dass Putzfassaden in gedeckten Farben gestrichen, Dachflächen mit roten, rotbraunen oder anthrazitfarbenen Ziegeln eingedeckt, Fachwerkfassaden erhalten oder Schaufenster ausschließlich im Erdgeschoss angeordnet werden. Auch Werbeanlagen werden nur im Parterre und nicht gebäudeübergreifend zugelassen.

Im Rahmen der umfassenden Bürgerbeteiligung während des Aufstellungsverfahrens zur Satzung wurde vor allem das Thema Solaranlagen auf Dächern intensiv diskutiert. Zulässig sind künftig Solaranlagen, sofern sie als Indach-Anlage in Farbe und Material in die Dacheindeckung integriert sind oder sie als Aufdach-Anlage außerhalb der in den Marktstraßen festgesetzten Blickachsen liegen.

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst im Wesentlichen den historischen Uelzener Innenstadtkern rund um die Markstraßen – von der Ringstraße bis zum Ilmenauufer und vom Taterhof bis zum neuen Rathaus.

Bürgermeister Jürgen Markwardt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Gebäudeeigentümer, die ihr Haus sanieren oder modernisieren möchten, weiterhin Fördergelder aus dem Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren/Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur Verfügung stehen.