Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung der Hansestadt Uelzen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB für Flächen der Bahnstrecke Uelzen – Dannenberg und entlang des Elbe-Seitenkanals
Stadtverwaltung Herzogenplatz 2 29525 Uelzen
Tel: +49 581 / 800-0 Mail: info@stadt.uelzen.de
Öffnungszeiten des Rathauses: Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Aktuelle Erreichbarkeiten der Stadtverwaltung