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Informativer Abend zum Thema "Unsere Häuser - Neues GEG & Wärmewende"

Wie machen wir die Energieversorgung unserer Häuser fit für die Zukunft? Viele Gebäudebesitzerinnen und -besitzer beschäftigt derzeit die Suche nach einer langfristig kostengünstigen und zukunftsfähigen Heizung. Erstmals können und müssen dabei Treibhausgase und Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen vermieden werden.

Beim Infoabend am 1. Dezember im Ratssaal des Uelzener Rathaus erklärte der Energieberater, Architekt und gelernte Heizungsbauer Dipl.-Ing. Arch. Sascha Komoll (Klimawerk Energieagentur) die Einsatzmöglichkeiten neuer Heiztechniken, die Pflichten aus dem aktuellen Heizungsgesetz und präsentierte praktische Beispiele aus der Gebäudesanierung. Denn die Ertüchtigung der Gebäudehülle zur Minimierung des Wärmebezugs gehört unbedingt in die Gesamtbetrachtung - auch beim anstehenden Tausch einer Heizanlage. Die rund 65 Interessierten erfuhren vom Experten, wie sie die „Wärmewende“ im eigenen Haus Schritt für Schritt angehen können und auf welche Fallstricke geachtet werden sollte. Die Möglichkeit eigene Frage zu stellen und vom unabhängigen Energieberater beantwortet zu bekommen, wurde gut genutzt.

Noch offene oder weitere Fragen und Beratungen rund um die Wärmeversorgung und Energieeinsparpotenziale können alle Hausbesitzer*innen unter der Beratungshotline (kostenlos unter 0800 - 809 802 400) aber auch in den zahlreichen Online-Informationsveranstaltungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen stellen oder suchen sich für die Ausarbeitung eines Sanierungsfahrplans, die Beurteilung von Angeboten oder eine umfassende Energieberatung mit Fördermittelberatung unter www.energie-effizienz-experten.de einen kompetenten zertifizierten Berater*in aus Ihrem Umkreis.

Gut zu wissen:
Die Hansestadt Uelzen wird mit Frühjahr 2024 starten die Kommunale Wärmeplanung aufzustellen, welche von Bund und Land gefordert wird. Diese klärt, wo wir vor Ort Abwärmepotenziale haben, wie hoch die Wärmebedarfe aller Verbraucher ist und in welchen Stadtgebieten langfristig möglicherweise Wärmenetze entstehen können.

Einige Informationen aus dem Vortrag (keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit):
Die Pflicht das gerade ganz frisch geänderte Gebäude-Energiegesetz (GEG) mit Auswirkungen auf die Wahl des Heizsystems anzuwenden, entsteht in Uelzen ab dem 1.7.2028. Nur in Neubauten in neu ausgewiesenen Neubaugebieten dürfen bereits ab 1.1.2024 keine fossil betriebenen Heizungen mehr eingebaut werden. Und nur in per kommunalem Beschluss ausgewiesenen Wärmenetz- oder Wasserstoff-Erwartungs-Gebieten regelt das GEG schon früher.

Für alle anderen Häuser gilt: Bestehende Heizungen (auch Gas- und Ölheizungen) dürfen immer weiter repariert und betrieben werden. Und es dürfen auch bis 31.6.2028 weiter neue Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, dann muss aber ein Energieberater beraten und aufzeigen, welche Preissteigerungen auf die Hausbesitzer zukommen können und darüber informieren, dass sie ab 2029 15%, ab 2035 30% und ab 2040 60% Biogas/öle zukaufen müssen - was unter Umständen teuer werden kann.

Längstens bis 2044 dürfen Kessel mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Erst ab 1.7.2028 muss eine neue Heizungsanlage im Stadtgebiet Uelzen verpflichtend mindestens 65 % der Wärme aus klimafreundlichen Wärmequellen (wie Luft- oder Erdwärme) erzeugen. Das bedeutet in den meisten Fällen deutliche Kostenvorteile im langfristigen Betrieb durch Energiekosten-Einsparungen gegenüber den steigenden Preisen für fossile Brennstoffe u.a. über die kontinuierlich steigenden CO2-Preise (schon bis 2026 steigen die CO2-Preise von heute 30 auf bis zu 65 EUR je Tonne des Treibhausgases). Aber auch ab 1.7.28 gibt es weitere Übergangsfristen, damit die Umstellung auch gut geplant und überlegt stattfinden kann. Eine Übersicht über die begleitenden attraktiven Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für den Heizungstausch oder auch die Heizungsoptimierung finden Sie hier. Diese ist auch nicht von der aktuellen Haushaltssperre betroffen und es können weiter Anträge gestellt werden. Achtung: Die Förderkulisse wird sich ab 1.1.2024 nochmals ändern und ist für Investitionssummen unter 50.000 EUR nochmals verbessert. Ganz interessant der zusätzliche Geschwindigkeitsbonus von mind. 20% auf die Grundförderung von 30%, für alle Heizungen die ohne jeglichen fossilen Brennstoffe auskommen plus weitere Boni.

Ausführliche und ständig aktualisierte Informationen zum Thema finden Sie hier.

Die Veranstaltung gehört zur Vortragsreihe „Unsere Zukunft“ des Nachhaltigkeits-Netzwerks Uelzen

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Vielen Dank für Ihr Interesse!
Ihr Klimaschutzmanagement

Copyright Foto: Hansestadt Uelzen

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