Gebühren für die Straßenreinigung steigen ab 1. Januar 2027



Foto (Hansestadt Uelzen): Eine Kehrmaschine im Einsatz
Die neue Kalkulation der Uelzener Straßenreinigungsgebühren für 2027 bis 2029 liegt vor. Die Gebühren steigen in allen Reinigungsklassen und für den Winterdienst ab Januar 2027. Maßgebliche Gründe sind gestiegene Betriebskosten für Kehrmaschine und Spezialfahrzeuge sowie die durch die Tarifabschlüsse höheren Personalkosten. Die Stadtverwaltung hat die Berechnungen gestern im Bauausschuss der Hansestadt vorgestellt. Der Ausschuss hat empfohlen, die neuen Gebühren zu beschließen. Der Rat der Hansestadt entscheidet voraussichtlich in seiner Sitzung am 5. Oktober.
Die Gebühren richten sich nach den Reinigungsintervallen in den jeweiligen Straßen. Informationen zu den Reinigungsklassen im Stadtgebiet, Winterdienst, Straßenreinigungssatzung und Gebührensatzung sind zu finden unter www.hansestadt-uelzen.de/sauberesuelzen.
Die vorgesehenen Gebühren ab 2027 im Überblick
| Reinigungsklasse | Bisherige Gebühr je Bemessungseinheit |
Vorgesehene Gebühr ab 2027 je Bemessungseinheit |
|---|---|---|
| Reinigungsklasse 1 | 1,24 Euro | 1,46 Euro |
| Reinigungsklasse 2 | 3,18 Euro | 3,81 Euro |
| Reinigungsklasse 3 | 14,24 Euro | 16,37 Euro |
| Reinigungsklasse 5 | 0,68 Euro | 0,84 Euro |
| Winterdienst | 0,28 Euro | 0,39 Euro |
Bei der Straßenreinigung sind Kommunen dazu verpflichtet, kostendeckend zu kalkulieren. So müssen die Kosten regelmäßig berechnet, die Gebührensätze nachberechnet und im Voraus kalkuliert sowie bei Bedarf angepasst werden. Die Hansestadt trägt gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes 25 Prozent der Kosten. Die übrigen 75 Prozent werden durch die Erhebung der Gebühren gedeckt.
Seit 2020 gilt in Uelzen die Quadratwurzel der Grundstücksgröße als Maßstab für die Berechnung der Gebühren. Winterdienst und Reinigung der Fahrbahnen werden seitdem getrennt voneinander berechnet. Bei dem Quadratwurzelmaßstab haben Zufälligkeiten, die sich aus der Form der Grundstücke, ihrer Ausrichtung oder Lage zur Straße ergeben, keinen Einfluss. So sind Grundstücke für die Gebührenberechnung vergleichbar.
Beispiel für ein 1.000 m² großes Grundstück
Für ein Grundstück mit 1.000 Quadratmetern ergibt sich eine Bemessungseinheit von 31 (Quadratwurzel aus 1.000 = 31).
| Reinigungsklasse | Jahresgebühr 2026 | Jahresgebühr ab 2027 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| RKL 1 | 38,44 Euro | 45,26 Euro | + 6,82 Euro |
| RKL 2 | 98,58 Euro | 117,80 Euro | + 19,22 Euro |
| RKL 3 | 441,44 Euro | 507,47 Euro | + 66,03 Euro |
| RKL 5 | 21,08 Euro | 25,73 Euro | + 4,65 Euro |
| Winterdienst | 8,68 Euro | 12,09 Euro | + 3,41 Euro |