Bekanntmachungen und öffentliche Auslegungen

Informieren Sie sich über aktuelle Bekanntmachungen der Hansestadt Uelzen: Bekanntmachungen zu Gremiensitzungen, Wahlen und Bauleitplanungen sowie Allgemeinverfügungen und sonstige öffentliche Auslegungen gehören dazu.

Satzungen und Verordnungen der Hansestadt Uelzen erscheinen im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen.

Weitere Informationen zu den Gremiensitzungen stehen im Informationssystem des Rates für Sie bereit.


Gremiensitzungen der Hansestadt Uelzen

Am 10. November 2026 findet die Konstituierende Sitzung des Ortsrates Gr. Liedern / Hanstedt II / Mehre um 19.00 Uhr im Niedersachsen Krog in Gr. Liedern statt.

Am 10. November 2026 findet die Konstituierende Sitzung des Ortsrates Gr. Liedern / Hanstedt II / Mehre um 19.00 Uhr im Niedersachsen Krog in Gr. Liedern statt.

Am 05. November 2026 findet die Konstituierende Sitzung des Jugendrates um 16.00 Uhr im Saal des Verwaltungsausschusses im Rathaus der Hansestadt Uelzen statt.

Die Sitzung ist öffentlich und findet in Präsenz statt. ein Livestream ist nicht vorgesehen. 

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung

3. Wahl eines Schriftführers / einer Schriftführerin für die Sitzung

4. Wahl des Vorstands bestehend aus

a. einem oder einer Vorsitzenden,

b. einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin des Vorsitzes,

c. einem Schatzmeister oder einer Schatzmeisterin,

d. einem Sprecher oder einer Sprecherin für Öffentlichkeitsarbeit.

5. Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Fachausschüsse sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter

6. Sonstiges / ggf. Behandlung von Anfragen

7. Schließung der Sitzung

Am 05. November 2026 findet die Konstituierende Sitzung des Ortsrates Hansen / Veerßen um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Veerßen statt.

Die Sitzung findet Präsenz statt und somit ist kein Livestreaming vorgesehen.

Sitzung und Tagesordnung im Bürgerinformationssystem

Am 04. November 2026 findet die Konstituierende Sitzung des Ortsrates Kirchweyhe/  Westerweyhe um 18.30 Uhr im Vereinsheims des SC Kirch- und Westerweyhe in Westerweyhe statt.

Die Sitzung findet Präsenz statt und somit ist kein Livestreaming vorgesehen.

Sitzung und Tagesordnung im Bürgerinformationssystem


Bekanntmachungen zur Bauleitplanung

Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung der Hansestadt Uelzen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB für Flächen der Bahnstrecke Uelzen – Dannenberg und entlang des Elbe-Seitenkanals.

Vorkaufsrechtssatzung
(pdf / 0.06 MB)
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Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung
(pdf / 0.06 MB)
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Geltungsbereich der Satzung (Ost)
(pdf / 0.74 MB)
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Geltungsbereich der Satzung (West)
(pdf / 0.77 MB)
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Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung der Hansestadt Uelzen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB für Flächen zur Erweiterung der Kläranlage.

Vorkaufsrechtssatzung - Erweiterung Kläranlage
(pdf / 0.01 MB)
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Bekanntmachung über den Beschluss der Satzung
(pdf / 0.01 MB)
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Geltungsbreich "Im Böh"
(pdf / 0.17 MB)
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Wahlbekanntmachungen

Gem. § 7 Abs. 3 Wahlordnung des Jugendrates der Hansestadt Uelzen

Wahlberechtigte (Summe der Personen im Wählerverzeichnis)324
Wählerinnen/Wähler187
Ungültige Stimmen1
Insgesamt abgegebene gültige Stimmen497

Gültige Stimmen für die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt

Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer ReihenfolgeStimmen
Angelina Oldenburg10
Annabell Ilina Emter30
Atreyo Fuchs26
Ben Janne Müller32
Celina Stiwich8
Emma Klinger21
Evran Cicek18
Hannah Herfort7
Hannes Julian Witte4
Henrike Marie Schulze8
Ida Lou Löwenkamp 3
Johann Elflein3
Jonas Petsch25
Keno-Jeshua Franke7
Lars Christian Graff27
Lea Bartelt26
Leni Neumann45
Leonie Muhsik19
Matthis Krahn18
Matti Bela Helms18
Max-Leopold Saucke4
Nevio Suleman22
Niklas Neumann34
Noah de la Porte44
Olivia Schlüter15
Sophia Rassmann11
Sophie Falke6
Vida Ripke6
 497

Wahlergebnis: Folgende 16 Jugendliche (5 aus dem Landkreis und 11 aus der Stadt Uelzen) sind in den Jugendrat der Hansestadt Uelzen gewählt:

Uelzener Kandidatinnen und KandidatenStimmen
1. Leni Neumann45
2. Niklas Neumann34
3. Ben Janne Müller32
4. Lea Bartelt26
5. Nevio Suleman22
6. Emma Klinger21
7. Matti Bela Helms18
8. Evran Cicek18
9. Matthis Krahn18
10. Sophia Rassmann11
11. Angelina Oldenburg10

 

Landkreis Kandidatinnen und KandidatenStimmen
1. Noah de la Porte44
2. Annabell Ilina Emter30
3. Lars Christian Graff27
4. Atreyo Fuchs26
5. Jonas Petsch25

 

Wahlergebnis: Folgende Kandidateninnen und Kandidaten (Landkreis und Stadt Uelzen) stehen auf der Nachrückerliste in folgender Reihenfolge:

Nachrückerinnen und Nachrücker (Uelzen)Stimmen
1. Henrike Marie Schulze8
2. Sophie Falke *6
3. Vida Ripke *6
4. Max-Leopold Saucke *6
5. Ida Lou Löwenkamp 3

* Bei Stimmengleichheit wurde die Reihenfolge der Nachrückerinnen und Nachrücker per Los bei der Wahlausschusssitzung am 6.10.2026 bestimmt

Nachrückerinnen und Nachrücker (Landkreis)Stimmen
1. Leonie Muhsik19
2. Olivia Schlüter15
3. Celina Stiwich8
4. Keno-Jeshua Franke *7
5. Hannah Herfort *7
6. Hannes Julian Witte4
7. Johann Elflein3

* Bei Stimmengleichheit wurde die Reihenfolge der Nachrückerinnen und Nachrücker per Los bei der Wahlausschusssitzung am 6.10.2026 bestimmt

2. Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Jugendratswahl 2026
(Wahlzeitraum vom 28.9. bis 01.10.26)

Nach § 9 Abs. 6 der Wahlordnung des Jugendrates der Hansestadt Uelzen wird hiermit die zweite Sitzung des Wahlausschusses zur Jugendratswahl öffentlich bekannt gegeben:

2. Sitzung am Dienstag, 6. Oktober 2026, 15:30 Uhr

Tagesordnung:

  1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung gem. § 9 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 Satz 1 Wahlordnung des Jugendrats der Hansestadt Uelzen
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 4 Abs. 4 Satz 2 Wahlordnung des Jugendrats der Hansestadt Uelzen
  3. Genehmigung des Protokolls der 1. Wahlausschusssitzung vom 7. September 2026
  4. Aktueller Stand zur Jugendratswahl
  5. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der Sitzverteilung gem. § 12 Wahlordnung des Jugendrats der Hansestadt Uelzen
  6. Sonstiges

Ort:
Rathaus der Hansestadt Uelzen
Zi. 302 (Besprechungsraum Salzwedel/Tikaré – durch Zi. 301)
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen

Uelzen, den 29. September 2026

Claudia Brunsemann
Wahlleiterin

1. Am 27. September 2026 findet in der Hansestadt Uelzen folgende Wahl statt:

Landratswahl 2026 Stichwahl
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Hansestadt Uelzen ist in folgende 45 Wahlbezirke eingeteilt:

Nr.WahlraumStraßeOrt
101Apollonia OberschuleEbstorfer Straße 1Uelzen
102Lessing-GymnasiumIlmenauufer 49 Eingang Ripdorfer StraßeUelzen
103Berufsbildende Schulen IScharnhorststraße 10 Eingang ReithausstraßeUelzen
104Berufsbildende Schulen IScharnhorststraße 10 Eingang ReithausstraßeUelzen
105Sportverein Germania RipdorfNeu Ripdorf 60Uelzen
106Schule OldenstadtMeyerholzweg 7Uelzen
107Historisches ZentrumAm Alten Kreishaus 1Uelzen
108Woltersburger MühleWoltersburger Mühle 1Uelzen
109Schule MolzenZum Brandgehäge 14Uelzen
110Schulungsraum der FFW MasendorfAm StintmarktUelzen
111Feuerwehrgerätehaus RiestedtMasendorfer StraßeUelzen
112Herzog-Ernst-GymnasiumAlbertstraße 41 Mensa, Eingang AlbertstraßeUelzen
113Rathaus UelzenHerzogenplatz 2Uelzen
114Herzog-Ernst-GymnasiumAlbertstraße 41 Eingang GreyerstraßeUelzen
115Katharina-von-Bora-HausHasenberg 2Uelzen
116Hermann-Löns-SchuleHeinrich-Meyerholz-Straße 2Uelzen
117Hermann-Löns-SchuleHeinrich-Meyerholz-Straße 2Uelzen
118Berufsbildende Schulen I, AußenstelleWilhelm-Seedorf-Straße 5Uelzen
119Hermann-Löns-SchuleHeinrich-Meyerholz-Straße 2Uelzen
120Feuerwehrgerätehaus Gr. LiedernEichelbergUelzen
121Gasthaus "Meyer", Hanstedt IIHanstedter Straße 4Uelzen
122Hof Busse, HambrockHambrocker Ring 3Uelzen
123Oberschule Uelzen (Pavillon)Schillerstraße 25Uelzen
124Oberschule Uelzen (Pavillon)Schillerstraße 25Uelzen
125Deutsche Angestellten-Akademie (DAA)Auf dem Rahlande 4Uelzen
126Lucas-Backmeister-Schule/BaxxTaubenstraße 7Uelzen
127Lucas-Backmeister-Schule/BaxxTaubenstraße 7Uelzen
128Paritätischer WohlfahrtsverbandVeerßer Straße 92 Eingang BohldammUelzen
129Hotel Deutsche EicheSoltauer Straße 14Uelzen
130Schule VeerßenFeldstraße 27Uelzen
131Feuerwehrgerätehaus HoldenstedtBorner Straße 2 aUelzen
132Schule HoldenstedtHoldenstedter Straße 49Uelzen
133Feuerwehrgerätehaus HansenHansener StraßeUelzen
134Gemeindehaus Kl. SüstedtFlachskamp 2Uelzen
135Vereinsheim Kleingartenverein "Im Hülsen"KurlandwegUelzen
136Vereinsheim Kleingartenverein "Im Redder"An den Zehn Eichen 97 aUelzen
137SternschuleHagenskamp 6Uelzen
138SternschuleHagenskamp 6Uelzen
139Gemeindesaal St. JohannisHagenskamp 4Uelzen
140Sternschule (Turnhalle)Hagenskamp 6Uelzen
141Deutsche Angestellten-Akademie (DAA)Auf dem Rahlande 4Uelzen
142Kindergarten WesterweyheIndustriestraße 1Uelzen
143Schule Westerweyhe (Turnhalle)Altes Dorf 18 aUelzen
144Feuerwehrgerätehaus KirchweyheHufschmiedstraße 4Uelzen
145Hof Busse, HambrockHambrocker Ring 3Uelzen

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.08.2026 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung.

Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die auf ihren Antrag nach § 19 Abs. 2 NKWG für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, und Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen.

Daneben werden insgesamt 10 Briefwahlbezirke gebildet.

Es wird angeordnet, dass die Briefwahlvorstände am Wahltag ab 16:00 Uhr in den folgenden Räumlichkeiten des Herzog-Ernst-Gymnasiums (Albertstraße 41, 29525 Uelzen) zur Vorbereitung und ab 18.00 Uhr zur Auszählung der Briefwahlergebnisse zusammentreten:

Nr.Briefwahlbezirk
B 46Briefwahlvorstand 101-104 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 108)
B 47Briefwahlvorstand 105-108 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 109)
B 48Briefwahlvorstand 109-114 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 110)
B 49Briefwahlvorstand 115-118 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 111)
B 50Briefwahlvorstand 119-122, 145 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 113)
B 51Briefwahlvorstand 123-127 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 114)
B 52Briefwahlvorstand 128-130, 133 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 115)
B 53Briefwahlvorstand 131-132, 134-135 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 127)
B 54Briefwahlvorstand 136-141 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 128)
B 55Briefwahlvorstand 142-144 im Herzog-Ernst-Gymnasium (Raum 129)

3. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge und jeweils ein Feld für jeden Bewerber zur Kennzeichnung.

4. Jede wahlberechtigte Person hat für die Landratswahl 2026 Stichwahl eine Stimme.

5. Jede wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig erkenntlich ist, wem die Stimme gelten soll.

6. Jede wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen.

7. Wer keinen Wahlschein hat, kann seine/ihre Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

8. Wahlscheine können nach § 19 NKWG von wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, beantragt werden, wenn der Antrag nicht bereits mit dem Wahlscheinantrag für die erste Wahl gestellt worden ist.

9. Die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl

a) entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises Uelzen
b) oder durch Briefwahl teilnehmen.

10. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

a) Die wählende Person kennzeichnet ihren Stimmzettel persönlich und unbeobachtet.
b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“.
d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag (grün) und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag (gelb).
e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Sie kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgeben.

Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen.

Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich ab, so hat sie die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels bei der Briefwahl der Hilfe einer anderen Person bedient, so hat diese die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen.

11. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.

12. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen, die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht, ist unzulässig.

13. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

14. Die Wahl und die Auszählung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Räumen der Urnen- und Briefwahl, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

15. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar.

Uelzen, den 21.09.2026

Hansestadt Uelzen

Der Gemeindewahlleiter
Dr. Florian Ebeling

BEKANNTGABE der Wahlergebnisse der Direktwahl sowie der Gemeinde- und Ortsratswahlen vom 13. September 2026 in der Hansestadt Uelzen Gem.§ 39 i.V.m. § 45 g Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG), i.d.F. vom 28.01.2014 (Nds. GVBI. 2014, 35), i.V.m. § 66Abs. 6 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. 2006, 280,431), jeweils in der z. Zt. geltenden Fassung, gebe ich die Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 13.09.2026 in der Hansestadt Uelzen bekannt:

Bekanntmachung Wahlergebnisse Kommunalwahlen 13.09.2026
(pdf / 0.95 MB)
Download

Nach § 9 Abs. 6 der Wahlordnung des Jugendrates der Hansestadt Uelzen wird hiermit die erste Sitzung des Wahlausschusses zur Jugendratswahl öffentlich bekannt gegeben:

1. Sitzung am Montag, 7. September 2026, 15:00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung gem. § 9 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 Satz 1 Wahlordnung des Jugendrats der Hansestadt Uelzen
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 4 Abs. 4 Satz 2 Wahlordnung des Jugendrats der Hansestadt Uelzen
  3. Aktueller Stand des Wahlverfahrens
  4. Sichtung der Kandidatinnen und Kandidaten
  5. Entscheidung über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten
  6. Festlegung des Termins zur 2. Sitzung des Wahlausschusses im Zeitraum vom 5. bis 7.10.2026
  7. Sonstiges

Die Sitzung findet im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Raum 102 (VA-Saal), Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, statt.

Uelzen, 02.09.2026

Claudia Brunsemann
Wahleiterin

1. Am Sonntag, den 13. September 2026 finden in der Hansestadt Uelzen folgende Kommunalwahlen statt: 

Kreiswahl – Gemeindewahl – Ortsratswahl – Landratswahl – Bürgermeisterwahl 

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 
Eine ggf. notwendige Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026 statt.

2. Die Hansestadt Uelzen ist in 45 Wahlbezirke eingeteilt. 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.08.2026 zugestellt wurden, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl der Abgeordneten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber und jeweils drei Felder für jede Liste, für jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber und für jeden Einzelwahlvorschlag zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Direktwahl enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/ jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag enthalten die Stimmzettel jeweils ein Feld zur Kennzeichnung mit „Ja“ oder „Nein“. 

4. Jede wahlberechtigte Person hat für die Wahl der Abgeordneten drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen der Abgeordneten statt (z.B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen. Für die Direktwahl hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme. 

5. Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie 
5.1 bei der Wahl der Abgeordneten die Liste, die Bewerberin oder den Bewerber durch Ankreuzen von Feldern oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimmen gelten sollen. 
 Sie kann ihre Stimmen verteilen auf 
 a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen 
 b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag, 
 c) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen, ohne an die Reihenfolge innerhalb der Liste gebunden zu sein, 
 d) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge, 
 e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge, 
 jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst grundsätzlich ungültig! 
5.2 bei der Direktwahl auf dem Stimmzettel die Bewerberin/den Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimme gelten soll. Nimmt nur eine Bewerberin oder ein Bewerber teil, kennzeichnet sie den Stimmzettel bei „Ja“ oder „Nein“, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst grundsätzlich ungültig! 

6. Die wahlberechtigte Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen. 

7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimmen nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben. 

8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, nur durch Briefwahl teilnehmen. 

9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: 
a) Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. 
 b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. 
 c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. 
 d) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. 
 e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. 
f ) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für die sie wahlberechtigt ist, benutzt die wahlberechtigte Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.  

10. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig. 

11. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen, die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht, ist unzulässig. 

12. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 
        
13. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

14. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar.  

Uelzen, den 24.08.2026 

Hansestadt Uelzen 

Der Gemeindewahlleiter 
Dr. Florian Ebeling 

  1. Die Wählerverzeichnisse zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Hansestadt Uelzen können an den Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Zeit vom 24. bis 27. August 2026 von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr und am 28. August 2026 von 8.00 bis 12.00 Uhr im barrierefrei zugänglichen Rathaus der Hansestadt Uelzen, Bürger- und Standesamt, Raum 006, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, eingesehen werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 
    Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 51 oder 52 des Bundesmeldegesetzes unzulässig wäre. Erkenntnisse, die bei der Einsichtnahme gewonnen wurden, dürfen nur für die Begründung eines Berichtigungsantrages oder für die Begründung eines Wahleinspruchs verwendet werden.
  2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 28. August 2026 bis 12.00 Uhr bei der Hansestadt Uelzen – wie oben – einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses schriftlich oder zur Niederschrift stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
  4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und ggf. Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 eine wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,
    5.2 eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,
          a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat,
          b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. September 2026, 13.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Hansestadt Uelzen, -wie oben- beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 genannten Gründen den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
    Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt (z. B. Gemeinde- u. Kreiswahlen), gilt der Wahlscheinantrag für jede Wahl, für die die beantragende Person wahlberechtigt ist. Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden der wahlberechtigten Person übersandt, ausgehändigt oder amtlich überbracht. An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
  6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können
    a) bei verbundenen Wahlen, bei denen nicht nur Direktwahlen stattfinden, oder der einzelnen Wahl der Vertretung nur durch Briefwahl wählen, 
    b) bei der einzelnen Direktwahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen.
    Bei der Briefwahl hat die wählende Person im verschlossenen Wahlbriefumschlag
    1. ihren Wahlschein
    2. den/die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag
    so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleitung zuzuleiten, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

Uelzen, den 03. August 2026 

Hansestadt Uelzen 

Der Gemeindewahlleiter 
Dr. Florian Ebeling 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl in den Wahlbereichen I und II, für die Ortsratswahlen in den Ortschaften A bis F sowie für die Wahl des Bürgermeisters am 13. September 2026 in der Hansestadt Uelzen

Aufgrund des § 28 Abs. 6 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35) und des § 38 Abs. 1 und 2 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 5 Juli 2006 (Nds. GVBl. S280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) gebe ich die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 22.07.2026 zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

Gemeindewahlen Wahlbereich I - Uelzen-Ost   
      
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
      
1HüdepohlStefanGeburtsjahr: 1974RechtsanwaltUelzen
2HannemannMarkusGeburtsjahr: 1983FinanzbeamterUelzen
3MausStefanieGeburtsjahr: 1980Dipl.-Verwaltungsbetriebswirtin (FH) Gr. Liedern
4KohrsSebastianGeburtsjahr: 1973BankbetriebswirtOldenstadt 
5RitzDirk-WalterGeburtsjahr: 1963Landwirt Molzen
6MocekChristianGeburtsjahr: 1973KaufmannUelzen
7Petersen-SchulzeKathrinGeburtsjahr: 1972SteuerfachfrauWoltersburg
8PrimkeJan HendrikGeburtsjahr: 1986Landwirt Gr. Liedern
9PopkenTimGeburtsjahr: 1986Angestellter im öffentlichen DienstMolzen
10KahmannThorstenGeburtsjahr: 1964SchachtmeisterUelzen
11BergmannSylviaGeburtsjahr: 1963Kauffrau, HeilpraktikerinUelzen
12NeliusChristian WilhelmGeburtsjahr: 1974PolizeibeamterOldenstadt 
13SeulNicolasGeburtsjahr: 2001StudentOldenstadt 
14Dr. HoffheinzGernotGeburtsjahr: 1946RentnerUelzen
15SchröderPeterGeburtsjahr: 1975KaufmannHoldenstedt
16Çetinkaya LeventGeburtsjahr: 1976BeamterUelzen
17BurmeisterNicoGeburtsjahr: 1999MilchtechnologeUelzen
18SchmäschkeKarl-HeinzGeburtsjahr: 1957RentnerMolzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1GoroncyKatrinGeburtsjahr: 1976PhysiotherapeutinOldenstadt
2VetterAlfredGeburtsjahr: 1970VerwaltungsfachwirtUelzen
3SchulzMarliesGeburtsjahr: 1956RentnerinGr. Liedern
4ZühlkeDenisGeburtsjahr: 1975ProjektmanagerOldenstadt
5NenkeKristinaGeburtsjahr: 1953SozialpädagoginOldenstadt
6TeichmannWilfriedGeburtsjahr: 1954Beamter a.D.  Hanstedt II
7Dr. KochKerstinGeburtsjahr: 1965LehrerinUelzen
8Reschke-LamprechtAnjaGeburtsjahr: 1971LandschaftsarchitektinGr. Liedern
9BratzRüdigerGeburtsjahr: 1961Fachberater im AußendienstMasendorf
10SeidelPhilippGeburtsjahr: 1980Dipl.- SportwissenschaftlerOldenstadt 
11PachaliMarcelaGeburtsjahr: 1963BeamtinOldenstadt 
12SommerburgDominicGeburtsjahr: 1994LehrerUelzen
13BugielNicoleGeburtsjahr: 1976BundesbeamtinOldenstadt
14GregorRalfGeburtsjahr: 1965RentnerUelzen
15IsermeyerMatthiasGeburtsjahr: 1970LokführerUelzen
16FromhagenNinaGeburtsjahr: 1983DiplompädagogeOldenstadt
17PapeAndreasGeburtsjahr: 1971JustizvollzugsbeamterOldenstadt
18SpechtLukasGeburtsjahr: 1994SozialarbeiterUelzen
19KnustKlausGeburtsjahr: 1952Forstbeamter a.D.Oldenstadt
      
      
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1ViehlAnna-ChristinaGeburtsjahr: 1989LehrerinOldenstadt
2UntzMatthiasGeburtsjahr: 1978ImmobilienmaklerUelzen
3Schütze-RussuConnyGeburtsjahr: 1972GesundheitsmanagerinUelzen
4KohrsSebastianGeburtsjahr: 1985KaffeerösterOldenstadt-West
5SmolaFriederikeGeburtsjahr: 1990WirtschaftsingenieurinUelzen
6SemmlerChristianGeburtsjahr: 1968Diplom-PsychologeOldenstadt
7TeskeAstridGeburtsjahr: 1973LehrerinOldenstadt
8KohrsLisa MarieGeburtsjahr: 1985Diplom-PädagoginOldenstadt-West 
9SchulzeElkeGeburtsjahr: 1960SozialarbeiterinWoltersburg
      
      
Wahlvorschlag Nr. 4: Unabhängige Wählergemeinschaft Stadtbereich Uelzen (UWG Stadtbereich Uelzen) mit folgenden Bewerbern: 
      
1DelekatJoachimGeburtsjahr: 1963Dozent, PersonalberaterUelzen
2SchirrmeisterJürgenGeburtsjahr: 1955RentnerUelzen
3SiemsThorstenGeburtsjahr: 1970PolizeibeamterHoldenstedt
      
      
Wahlvorschlag Nr. 5: Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V. (FDP) mit folgendem Bewerber: 
      
1GräfkeAxelGeburtsjahr: 1970SelbstständigerGr. Liedern
      
      
Wahlvorschlag Nr. 6: Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen) mit folgenden Bewerbern: 
      
1DörhöferChristianGeburtsjahr: 1975Kaufmann für BüromanagementUelzen
2KleinEduardGeburtsjahr: 1989Kaufmännischer AbteilungsleiterUelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 7: Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - Landesverband Niedersachsen (BSW Niedersachsen) mit folgender Bewerberin:
      
1Altbauer-KallnischkiesUteGeburtsjahr: 1959RentnerinUelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 8: Die Linke (Die Linke) mit folgender Bewerberin/folgendem Bewerber: 
      
1CermannOliverGeburtsjahr: 1980SoftwareentwicklerUelzen
2FeyEsther-MariaGeburtsjahr: 2008SchülerinUelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 11: WIR für Uelzen-Wählergemeinschaft e.V. (WIR für Uelzen) mit folgender Bewerberin/folgendem Bewerber: 
      
1RoeneltKnutGeburtsjahr: 1972Barmeister IHKUelzen
2HottenAlexandraGeburtsjahr: 1976Diplom ÖkonominUelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 13: Wählergruppe Gemeinsam für Stadt Uelzen (GfU) mit folgendem Bewerber: 
      
1YavruŞükrüGeburtsjahr: 1989Betriebswirt B.A.Uelzen
      
      
Gemeindewahlen: Wahlbereich II - Uelzen-West   
      
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern:  
      
1GüntherKarl-HeinzGeburtsjahr: 1961Handwerks- und IndustriemeisterWesterweyhe
2MatzJon LukasGeburtsjahr: 1995RichterUelzen
3BauckWilhelmGeburtsjahr: 1979Geschäftsführender GesellschafterHoldenstedt
4Eichmann-BartelsSiljaGeburtsjahr: 1972Geschäftsführerin ReisebüroUelzen
5JäkelKarstenGeburtsjahr: 1971LackierermeisterVeerßen
6SteckerLinaGeburtsjahr: 2008SchülerinVeerßen
7RaschkeDominikGeburtsjahr: 1992SozialpädagogeWesterweyhe
8Jeschke-AltenToniGeburtsjahr: 1971KundenmanagerinVeerßen
9TiedgeHenningGeburtsjahr: 1960UnternehmensberaterHoldenstedt
10StegmannFelixGeburtsjahr: 1982UnternehmerWesterweyhe
11BauckSönkeGeburtsjahr: 2004Auszubildender Holdenstedt
12HeuerHans-JürgenGeburtsjahr: 1959Dipl.- Verwaltungsbetriebswirt Holdenstedt
      
      
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1Dr. ManningTillGeburtsjahr: 1977MinisterialratUelzen
2KnustFriederikeGeburtsjahr: 1989OberregierungsrätinUelzen
3HolstUweGeburtsjahr: 1971JuristUelzen
4ReeseStefanieGeburtsjahr: 1967VersicherungsfachwirtinHoldenstedt
5MüllerFredGeburtsjahr: 1957Polizeihauptkommissar i.R.Veerßen
6HelmsSylviaGeburtsjahr: 1976Dipl.- SozialpädagoginOldenstadt
7StichOliverGeburtsjahr: 1974NotfallsanitäterUelzen
8HillmerMarionGeburtsjahr: 1964FörderschullehrerinGr. Liedern
9MusfeldtHansGeburtsjahr: 1951Justizvollzugsbeamter i.R.Molzen
10BötherSonjaGeburtsjahr: 1960Zahnmedizinische Fachangestellte Oldenstadt
11RiedelMeikeGeburtsjahr: 1978Diplomkauffrau Holdenstedt
12WeinbergPeterGeburtsjahr: 1953Betriebsschlosser i.R.Veerßen
13WittGabrieleGeburtsjahr: 1968Pflegefachkraft Holdenstedt
14BrunhöferJan NiklasGeburtsjahr: 1998Student Wasserwirtschaft im globalen Wandel, M.Sc.Uelzen
15WeidnerMathias Jürgen RyanGeburtsjahr: 1986Diversity ManagementVeerßen
16SpechtJohannesGeburtsjahr: 1998BetriebsplanerVeerßen
17RiedelMarkGeburtsjahr: 1973ElektrotechnikermeisterHoldenstedt
18PaleschChristophGeburtsjahr: 1986SamtgemeindebürgermeisterOldenstadt
      
      
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1LibudaJudithGeburtsjahr: 1964SachbearbeiterinUelzen
2LeddinPascalGeburtsjahr: 1999Mitglied des Nds. LandtagesUelzen
3RussuHans-WalterGeburtsjahr: 1962GesundheitsmanagerUelzen
4VolkJanetteGeburtsjahr: 1979Dipl.-Ing. Architektur (FH)Hansen
5Dr. HugMartinaGeburtsjahr: 1967PsychotherapeutinVeerßen
6KördingThomasGeburtsjahr: 1970Touristik-UnternehmerWesterweyhe
7CroneSwantjeGeburtsjahr: 1974KünstlerinWesterweyhe
8HeyderKatrinGeburtsjahr: 1974Psychologische PsychotherapeutinUelzen
9StoschAnneGeburtsjahr: 1978SelbstständigeUelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 4: Unabhängige Wählergemeinschaft Stadtbereich Uelzen (UWG Stadtbereich Uelzen) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern: 
      
1MunstermannRalfGeburtsjahr: 1959Polizeibeamter i.R.Uelzen
2BurmeisterMichaelGeburtsjahr: 1966FinanzwirtHoldenstedt
3DelekatCarolaGeburtsjahr: 1964Dipl.- VerwaltungswirtinUelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 5: Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V. (FDP) mit folgendem Bewerber: 
      
1PollackManfredGeburtsjahr: 1959RentnerUelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 6: Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen) mit folgenden Bewerbern: 
      
1JungManuelGeburtsjahr: 2001BauingenieurUelzen
2GrebAlexanderGeburtsjahr: 1989OnlinehändlerUelzen
3RungeMarcusGeburtsjahr: 1974Informatiker (B.Sc.)Veerßen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 7: Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - Landesverband Niedersachsen (BSW Niedersachsen) mit folgenden Bewerbern:
      
1MehlhornOliverGeburtsjahr: 1974FachinformatikerUelzen
2WiedenhauptSvenGeburtsjahr: 1970Disponent Westerweyhe 
      
      
Wahlvorschlag Nr. 8: Die Linke (Die Linke) mit folgendem Bewerber:  
      
1TeichmannGerritGeburtsjahr: 1993KünstlerVeerßen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 10: PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) mit folgendem Bewerber: 
      
1BadamovLevent OmarGeburtsjahr: 2002StudentUelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 11: WIR für Uelzen-Wählergemeinschaft e.V. (WIR für Uelzen) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern: 
      
1ClarenJasminGeburtsjahr: 1993SchulbegleiterinVeerßen
2HilmerHartmutGeburtsjahr: 1957Dipl. BauingenieurUelzen
3WeberRené ChristianGeburtsjahr: 1965Samtgemeinde-Bürgermeister a.D.Uelzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 12: Einzelwahlvorschlag Bilitza:  
      
 BilitzaDietrichGeburtsjahr: 1946PensionärWesterweyhe
      
      
Wahlvorschlag Nr. 13: Wählergruppe Gemeinsam für Stadt Uelzen (GfU) mit folgender Bewerberin: 
      
1StohwasserAnastasiaGeburtsjahr: 1993ChemikerinWesterweyhe
      
      
Ortsratswahlen Ortschaft A - Gr. Liedern / Hanstedt II / Mehre  
      
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern: 
      
1MausStefanieGeburtsjahr: 1980Dipl.-Verwaltungsbetriebswirtin (FH) Gr. Liedern
2SchulzChristophGeburtsjahr: 1971Dipl.-AgraringenieurKl. Liedern
3PrimkeJan HendrikGeburtsjahr: 1986LandwirtGr. Liedern
4SaeveckeLarsGeburtsjahr: 1985Dipl.-IngenieurGr. Liedern
      
      
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1TeichmannWilfriedGeburtsjahr: 1954Beamter a.D. Hanstedt II
2Reschke-LamprechtAnjaGeburtsjahr: 1971LandschaftsarchitektinGr. Liedern
3SchulzMarliesGeburtsjahr: 1956RentnerinGr. Liedern
4FreeseFrankGeburtsjahr: 1966PensionärGr. Liedern
5CohrsNicoleGeburtsjahr: 1990JustizhauptsekretärinGr. Liedern
6FeigeTorstenGeburtsjahr: 1967ServiceleiterGr. Liedern
      
      
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)  mit folgendem Bewerber: 
      
1SchultzChristofGeburtsjahr: 1985ElektroingenieurHanstedt II
      
      
Wahlvorschlag Nr. 5: Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V. (FDP) mit folgendem Bewerber: 
      
1GräfkeAxelGeburtsjahr: 1970SelbstständigerGr. Liedern
      
      
Ortsratswahlen Ortschaft B - Masendorf / Molzen / Riestedt  
      
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1SchmäschkeKarl-HeinzGeburtsjahr: 1957RentnerMolzen
2HarmsNannaGeburtsjahr: 1974AgrarbetriebswirtinRiestedt
3WeissJasminGeburtsjahr: 1982SekretärinMolzen
4HomaAndreasGeburtsjahr: 1963FluggerätmechanikerMolzen
5NottorfOliverGeburtsjahr: 1972LandwirtMolzen
6KoretzJette MarieGeburtsjahr: 2003Dipl. FinanzwirtinMolzen
7LempkeReinhardGeburtsjahr: 1970Dipl. BauingenieurMolzen
8PopkenTimGeburtsjahr: 1986Angestellter im öffentlichen DienstMolzen
9WeissFlorianGeburtsjahr: 1980LandwirtMolzen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerbern: 
      
1BratzRüdigerGeburtsjahr: 1961Fachberater im AußendienstMasendorf
2MusfeldtHansGeburtsjahr: 1951Justizvollzugsbeamter i.R.Molzen
      
      
Ortsratswahlen Ortschaft C - Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg 
      
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1NeliusChristian WilhelmGeburtsjahr: 1974PolizeibeamterOldenstadt
2KohrsSebastianGeburtsjahr: 1973BankbetriebswirtOldenstadt
3Petersen-SchulzeKathrinGeburtsjahr: 1972SteuerfachfrauWoltersburg
4HaaseAnnaGeburtsjahr: 1982LehrerinOldenstadt
5LienkampOlafGeburtsjahr: 1966Facharzt der NeurologieOldenstadt
6SeulNicolasGeburtsjahr: 2001StudentOldenstadt
      
      
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1KnustKlausGeburtsjahr: 1952Forstbeamter a.D.Oldenstadt
2GoroncyKatrinGeburtsjahr: 1976PhysiotherapeutinOldenstadt
3BehlingStefanGeburtsjahr: 1968TischlerOldenstadt
4BötherSonjaGeburtsjahr: 1960Zahnmedizinische FachangestellteOldenstadt
5ClasenBerndGeburtsjahr: 1966VerwaltungsangestellterOldenstadt
6NenkeKristinaGeburtsjahr: 1953SozialpädagoginOldenstadt
7NostitzChristianGeburtsjahr: 1972PflegefachkraftOldenstadt
8FromhagenNinaGeburtsjahr: 1983DiplompädagogeOldenstadt
9PapeAndreasGeburtsjahr: 1971JustizvollzugsbeamterOldenstadt
10BugielNicoleGeburtsjahr: 1976BundesbeamtinOldenstadt
11PachaliMarcelaGeburtsjahr: 1963BeamtinOldenstadt
12SeidelPhilippGeburtsjahr: 1980Dipl.- Sportwissenschaftler Oldenstadt
13ZühlkeDenisGeburtsjahr: 1975ProjektmanagerOldenstadt
      
      
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)  mit folgender Bewerberin/folgendem Bewerber: 
      
1KohrsLisa MarieGeburtsjahr: 1985Diplom-PädagoginOldenstadt-West
2HayessenPeterGeburtsjahr: 1972LehrerOldenstadt
      
      
Ortsratswahlen Ortschaft D - Holdenstedt / Kl. Süstedt  
      
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1HelfrichDaniel YvesGeburtsjahr: 1976BauingenieurKl. Süstedt
2ReinekeMarkGeburtsjahr: 1973BauingenieurHoldenstedt
3SchubertHaraldGeburtsjahr: 1966Dipl. SozialpädagogeHoldenstedt
4BauckWilhelmGeburtsjahr: 1979Geschäftsführender GesellschafterHoldenstedt
5RieckmannBurkhardGeburtsjahr: 1985BerufskraftfahrerHoldenstedt
6SchröderEvaGeburtsjahr: 1982VertrieblerinHoldenstedt
7RömhildStephanGeburtsjahr: 1981Selbstständiger UnternehmerHoldenstedt
8Hilmer-WortmannHeinrichGeburtsjahr: 1974LandmaschinenmechanikerHoldenstedt
9von BismarckFriederikeGeburtsjahr: 1964ImmobilienökonominHoldenstedt
10HeuerHans-JürgenGeburtsjahr: 1959Dipl.-VerwaltungsbetriebswirtHoldenstedt
      
      
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgenden Bewerberinnen/folgendem Bewerber: 
      
1RiedelMeikeGeburtsjahr: 1978DiplomkauffrauHoldenstedt
2KubinJuttaGeburtsjahr: 1954RentnerinHoldenstedt
3RiedelMarkGeburtsjahr: 1973ElektrotechnikermeisterHoldenstedt
4WittGabrieleGeburtsjahr: 1968PflegefachkraftHoldenstedt
      
      
Wahlvorschlag Nr. 4: Unabhängige Wählergemeinschaft Holdenstedter Bürger (UWG Holdenstedter Bürger) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern:
      
1BurmeisterMichaelGeburtsjahr: 1966BeamterHoldenstedt
2HoffmannJenniferGeburtsjahr: 1986Hausverwalterin, MaklerinHoldenstedt
3MüllerJensGeburtsjahr: 1977BeamterHoldenstedt
4MaaßHerwigGeburtsjahr: 1953PensionärHoldenstedt
5SiemsThorstenGeburtsjahr: 1970PolizeibeamterHoldenstedt
      
      
Ortsratswahlen Ortschaft E - Hansen / Veerßen   
      
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgenden Bewerberinnen/folgenden Bewerbern: 
      
1von EstorffErnstGeburtsjahr: 1960Land- und ForstwirtVeerßen
2SchütteTobiasGeburtsjahr: 1971LandwirtHansen
3OhstSandraGeburtsjahr: 1980LehrerinVeerßen
4SteckerLinaGeburtsjahr: 2008SchülerinVeerßen
5SbielutMaxGeburtsjahr: 1992BankkaufmannVeerßen
6KewitzTimoGeburtsjahr: 1993GeschäftsleiterVeerßen
7Jeschke-AltenToniGeburtsjahr: 1971KundenmanagerinVeerßen
8BrunhöverSebastianGeburtsjahr: 1992BeamterVeerßen
9Dr. HebestreitAndreasGeburtsjahr: 1965ArztVeerßen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 2: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern: 
      
1WeinbergPeterGeburtsjahr: 1953Betriebsschlosser i.R.Veerßen
2BielPaulaGeburtsjahr: 2003Studentin, B.A. Handel und LogistikHansen
3WeidnerMathias Jürgen RyanGeburtsjahr: 1986Diversity ManagementVeerßen
4MüllerFredGeburtsjahr: 1957Polizeihauptkommissar i.R.Veerßen
      
      
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)  mit folgender Bewerberin: 
      
1Dr. HugMartinaGeburtsjahr: 1967PsychotherapeutinVeerßen
      
      
Ortsratswahlen Ortschaft F - Kirchweyhe / Westerweyhe  
      
Wahlvorschlag Nr. 1: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) mit folgender Bewerberin/folgenden Bewerbern: 
      
1GüntherKarl-HeinzGeburtsjahr: 1961Handwerks- und IndustriemeisterWesterweyhe
2KochRainerGeburtsjahr: 1973LandwirtKirchweyhe
3SteinfeldBenjaminGeburtsjahr: 1983Technischer Leiter SaatzuchtbetriebWesterweyhe
4KrebsHeikeGeburtsjahr: 1969SparkassenfachwirtinKirchweyhe
5RaschkeDominikGeburtsjahr: 1992SozialpädagogeWesterweyhe
6KrügerCordGeburtsjahr: 1987LandwirtschaftsmeisterKirchweyhe
7KuhlmannNorbertGeburtsjahr: 1961Techn. VertriebsmitarbeiterKirchweyhe
8NiebuhrFrankGeburtsjahr: 1969KFZ-MechatronikermeisterWesterweyhe
9LinggStefanGeburtsjahr: 1967VersicherungskaufmannWesterweyhe
10KarpMatthiasGeburtsjahr: 1969AutomobilbauerWesterweyhe
11SchulzDietmarGeburtsjahr: 1954PensionärWesterweyhe
12DreherJörnGeburtsjahr: 1978BautrocknungstechnikerKirchweyhe
13GüntherNiklas-JohannesGeburtsjahr: 19961. Nautischer OffizierWesterweyhe
14OetzmannTimonGeburtsjahr: 1990SoldatKirchweyhe
      
      
Wahlvorschlag Nr. 3: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) mit folgenden Bewerberinnen/folgendem Bewerber: 
      
1PaulMichaelaGeburtsjahr: 1975Touristik-UnternehmerinWesterweyhe
2KördingThomasGeburtsjahr: 1970Touristik-UnternehmerWesterweyhe
3CroneSwantjeGeburtsjahr: 1974KünstlerinWesterweyhe
      
      
Wahlvorschlag Nr. 7: Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - Landesverband Niedersachsen (BSW Niedersachsen) mit folgendem Bewerber:
      
1WiedenhauptSvenGeburtsjahr: 1970DisponentWesterweyhe
      
      
Wahlvorschlag Nr. 12: Einzelwahlvorschlag Bilitza:  
      
 BilitzaDietrichGeburtsjahr: 1946PensionärWesterweyhe
      
      
Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters:  
      
1MarkwardtJürgen (SPD)Geburtsjahr: 1968BürgermeisterUelzen
      
      
      
      
Uelzen, den 22.07.2026    
      
Dr. Ebeling    
      
Gemeindewahlleiter    

Nach § 9 Abs. 3 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) werden hiermit die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses öffentlich bekannt gegeben:

1. Sitzung am Mittwoch, 22.07.2026, 15.00 Uhr
Tagesordnung:

1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung gem. § 9 Abs. 2 und 3 NKWO

2. Bestellung einer Schriftführerin oder eines Schriftführers gem. § 9 Abs. 4 NKWO

3. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses und der Schriftführerin oder des
Schriftführers gem. § 9 Abs. 5 NKWO

4. Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für
a) die Gemeindewahl
b) die Ortsratswahlen
c) die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten

2. Sitzung am Donnerstag, 17.09.2026, 13.00 Uhr
Tagesordnung:

1. Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung gem. § 9 Abs. 2 und 3 NKWO.

2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses (§§ 35 ff. NKWG, § 66 NKWO) für
a) die Gemeindewahl,
b) die Ortsratswahlen
c) die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten

Die Sitzungen finden im Rathaus der Hansestadt Uelzen, Raum 102 (VA-Saal), Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, statt. Der Wahlausschuss ist gem. § 10 Abs. 3 NKWG ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen weiteren Mitglieder beschlussfähig. Er verhandelt und entscheidet in öffentlicher
Sitzung. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Uelzen, den 03. Juli 2026

Hansestadt Uelzen 

Der Gemeindewahlleiter 
Dr. Florian Ebeling 

Aufgrund der §§ 16 und 45 b Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG), in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds.GVBl. S. 35), und des § 32 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), jeweils in der z.Zt. geltenden Fassung, gebe ich für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 
in der Hansestadt Uelzen Folgendes bekannt: 

1. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter 

1.1 Gemeindewahl (Rat der Hansestadt) 
Es werden 38 Ratsmitglieder gewählt. 

1.2 Ortsratswahlen 
Es werden 54 Ortsratsmitglieder gewählt. 

 Diese Zahl ergibt sich wie folgt: 
A. Ortschaft Gr. Liedern/Hanstedt II/Mehre = 7 Ortsratsmitglieder 

B. Ortschaft Masendorf/Molzen/Riestedt = 7 Ortsratsmitglieder 

C. Ortschaft Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg = 11 Ortsratsmitglieder 

D. Ortschaft Holdenstedt/Kl. Süstedt = 9 Ortsratsmitglieder 

E. Ortschaft Hansen/Veerßen = 9 Ortsratsmitglieder 

F. Ortschaft Kirchweyhe/Westerweyhe = 11 Ortsratsmitglieder 

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche 

2.1 Gemeindewahl (Rat der Hansestadt Uelzen) 
Der Rat der Hansestadt Uelzen hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 das Wahlgebiet der Hansestadt Uelzen für die Gemeindewahl in zwei Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung eingeteilt: 

2.1.1 Wahlbereich I - Uelzen-Ost mit Ortschaften 
 Abgrenzung: Ostwärts der Nordallee, An der Zuckerfabrik und Lüneburger Straße  (ohne diese Straßen - Verlauf der alten B 4 -) und ostwärts der Veerßer Straße (einschl. dieser Straße) mit den Ortschaften 

 A. Gr. Liedern/Hanstedt II/Mehre 
 B. Masendorf/Molzen/Riestedt 
 C. Oldenstadt/Ripdorf/Tatern/Woltersburg 
 Halligdorf, Hambrock 

 
2.1.2 Wahlbereich II - Uelzen-West mit Ortschaften 
 Abgrenzung: Westlich der Veerßer Straße (ohne diese Straße), Lüneburger Straße, An der Zuckerfabrik, Nordallee (einschl. dieser Straßen - Verlauf der alten B 4 - ) mit den Ortschaften 
 D. Holdenstedt/Kl. Süstedt 
 E. Hansen/Veerßen 
 F. Kirchweyhe/Westerweyhe 

2.2 Ortsratswahlen 
Der Wahlbereich einer Ortschaft entspricht jeweils dem Wahlgebiet im Sinne des NKWG. Jede der unter 1.2 genannten Ortschaften bildet nur einen Wahlbereich (§ 7 Abs. 2 NKWG). 

3. Höchstzahl der Bewerberinnen/Bewerber 
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten und gilt nur für die Wahl in einem Wahlbereich. Die Höchstzahl der auf ihm zu benennenden Bewerberinnen/Bewerber beträgt 

3.1 für die Gemeindewahl (Rat der Hansestadt Uelzen) je Wahlbereich 22 
3.2 für die Ortsratswahlen in den Ortschaften (gem. Ziffer 1.2) 
A. = 12 B. = 12 C. = 16 D. = 14 E. = 14 F. = 16 
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten. 

4. Unterschriften für Wahlvorschläge 
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Sofern die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht vorliegen, muss jeder Wahlvorschlag 

4.1 für die Gemeindewahl (Rat der Hansestadt) von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs und 
4.2 für die Ortsratswahlen in den Ortschaften zu 
A. von mindestens 10,   B. von mindestens 10, 
C. von mindestens 20,   D. von mindestens 20, 
E. von mindestens 20,   F. von mindestens 20 
 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs (Ortschaftsbereich) gem. § 21 Abs. 9 NKWG persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen, die vom Gemeindewahlleiter kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen Unterstützungsunterschriften erst nach Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 

4.3 Bei folgenden Parteien bzw. Wählergruppen sind nach § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG keine der (10, 20 oder 30) Unterstützungsunterschriften der Wahlberechtigten erforderlich: 

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen), 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), 
Die Linke (Die Linke). 

Für die Gemeindewahl (Rat der Hansestadt Uelzen) gelten diese Regelung nach § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 NKWG auch für die Partei bzw. die Wählergruppen 

Unabhängige Wählergemeinschaft Stadtbereich Uelzen (UWG Stadtbereich Uelzen), 
Freie Demokratische Partei (FDP), 
WIR für Uelzen-Wählergemeinschaft e.V. (WIR für Uelzen). 

5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 
Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und die Ortsratswahlen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen und sollen nach dem Muster der Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 NKWO eingereicht werden. 

6. Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters 

Der Rat der Hansestadt Uelzen hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 den Wahltag für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Hansestadt Uelzen (Wahlgebiet) gem. §§ 45 a ff. NKWG auf den 13.09.2026 (Sonntag) in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr bestimmt. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. Eine evtl. erforderlich werdende Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet am Sonntag, den 27.09.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. 

6.1 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften 

Auf die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters finden die Vorschriften des NKWG entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 45 b bis 45 o NKWG oder aus dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) etwas anderes ergibt. 

6.2 Wahlvorschläge für die Direktwahl 

Wahlvorschläge für eine Direktwahl müssen den Vorschriften des § 45 d NKWG entsprechen und sollen nach dem Muster der Anlage 5 a zu § 32 Abs. 1 NKWO eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson von dieser selbst unterzeichnet sein. 
§ 21 Abs. 9 NKWG findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Wahlvorschläge, für die Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, von mindestens fünfmal so viel (also mindestens 190) Wahlberechtigten, wie der Vertretung Abgeordnete angehören, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen (§ 45 d Abs. 3 NKWG). Die Vorschriften über die Befreiung von Unterstützungsunterschriften gem. § 21 Abs. 10 NKWG gelten entsprechend.   

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Wer gem. § 80 Abs. 4 NKomVG wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen. Für einen solchen Vorschlag gelten die Regelungen für Einzelbewerber entsprechend. 

Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: 
a) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt, 
b) Wählbarkeitsbescheinigung, 
c) Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberin oder des Bewerbers und Versicherung an Eides statt, 
d) Die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner/innen, sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind. 

7. Wahlanzeige 
 Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15.06.2026 dem Niedersächsischen Landeswahlleiter (Schiffgraben 12, 30159 Hannover) ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Hierzu wird auf § 22 NKWG und § 34 NKWO sowie auf die Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 23.07.2025 
 - LWL 11421/10; LWL 11421/3 - hingewiesen.

8. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 
Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat, zu den Ortsräten A. bis F. und zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bitte ich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2026 (Montag), 18.00 Uhr, bei mir schriftlich einzureichen. 

Die Anschrift lautet: Gemeindewahlleiter der Hansestadt Uelzen, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen. 

Uelzen, den 26. Februar 2026 

Hansestadt Uelzen

Der Gemeindewahlleiter
Dr. Florian Ebeling

Für die Hansestadt Uelzen (Wahlgebiet) ist der Wahlausschuss gebildet, dessen Zusammensetzung ich hiermit aufgrund des § 10 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), und § 8 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), bekannt gebe. 

 

Vorsitzenderstellv. Vorsitzender
Gemeindewahlleiter
Erster Stadtrat
Dr. Florian Ebeling
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
stellv. Gemeindewahlleiter
 Stadtbaurat Dr. Andreas Stefansky
 Herzogenplatz 2
 29525 Uelzen
Beisitzerstellv. Beisitzer
Ursula Scharlemann
29525 Uelzen
Uwe Böker
29525 Uelzen
Karin Mühlenberg
29525 Uelzen
Jörg Kramer
29525 Uelzen
Klaus Ripphahn
Holdenstedt
29525 Uelzen
Karin Szymanski-Rothe
29525 Uelzen
Petra Meyn
29525 Uelzen
Silke Munstermann
29525 Uelzen
Manuela Cordes
Riestedt
29525 Uelzen
Stefan Kruschel
Pieperhöfen
29525 Uelzen
Angela Pollack
29525 Uelzen
Stefan Behnke
29525 Uelzen

 
Uelzen, den 18.02.2026 

Hansestadt Uelzen 

Der Gemeindewahlleiter 
Dr. Florian Ebeling 

Amtliche Bekanntmachung der Wahlleitung
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Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
(pdf / 0.1 MB)
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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
(pdf / 0.15 MB)
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Auslegungen und weitere Bekanntmachungen

Bekanntgabe des Überganges eines Ortsratssitzes gemäß § 44 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG).


Mit der Bekanntmachung vom 25. September 2021 habe ich die Namen der in die Ortsräte der Hansestadt Uelzen gewählten Bewerber/innen veröffentlicht.

Im Ortsrat der Ortschaft Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg geht der Sitz des Ortsratsmitgliedes Frau Nicole Haase (CDU), die ihren Wohnsitz in Uelzen aufgegeben hat, gemäß § 44 Abs. 1 NKWG auf Herrn Frank Schuster (CDU) über.


HANSESTADT UELZEN - Der Gemeindewahlleiter

Mit der Bekanntmachung vom 18.09.2021 habe ich die Namen der im Rat der Hansestadt Uelzen gewählten Bewerber/innen veröffentlicht. Hierzu gebe ich folgende Veränderung bekannt: Im Rat der Hansestadt Uelzen ist der Sitz von Frau Nicole Haase (CDU) auf Herrn Jan Hendrik Primke (CDU) gem. § 44 Abs. 1 NKWG übergegangen.

HANSESTADT UELZEN – Dr. Florian Ebeling - Der Gemeindewahlleiter 

Niedersächsische Kommunen sind gemäß § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) verpflichtet, erstmalig für das Berichtsjahr 2022 einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Energiebericht soll dazu dienen, durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst die bei der Kommune anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die diesen Kosten zugrunde liegenden Verbräuche und die damit verbundenen Emissionen von Kohlenstoffdioxid. Der Bericht bezieht sich auf  alle kommunalen Gebäude sowie weiterer Infrastruktur, die sich im Eigentum der Kommune befinden, z.B. Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen und Brunnen. 

Energiebericht 2022 der Hansestadt Uelzen
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