


Grundstücke und Baugebiete in Uelzen
Die Hansestadt Uelzen entwickelt Wohn- und Gewerbeflächen. Sie vergibt Erbbaurechte, verpachtet ungenutzte Flächen und kauft oder verkauft Grundstücke für städtische Zwecke.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung legt fest, wie sich die Stadt räumlich entwickelt. Sie bestimmt zum Beispiel, wo Wohngebiete entstehen, Gewerbeflächen ausgewiesen oder Grünflächen erhalten werden. Damit schafft sie den rechtlichen Rahmen für Bauvorhaben im Stadtgebiet.
Die Planung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Stufen:
Der Flächennutzungsplan zeigt für das ganze Stadtgebiet, welche Flächen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr oder Erholung vorgesehen sind. Er gibt die grobe Richtung vor und dient als Grundlage für spätere Bebauungspläne.
Der Bebauungsplan regelt im Detail, was auf einem bestimmten Grundstück gebaut werden darf – zum Beispiel:
- Art der Nutzung (z. B. Wohnen oder Gewerbe)
- Bauweise und Gebäudehöhe
- Gestaltung von Grünflächen oder Stellplätzen
Nur mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan kann ein Grundstück tatsächlich bebaut werden.
Bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen bezieht die Hansestadt Uelzen die Öffentlichkeit, Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange ein. Dabei wird: geprüft, welche Lösungen möglich sind, abgewogen, welche Interessen überwiegen und dokumentiert, warum sich die Stadt für eine bestimmte Lösung entschieden hat.
Hinweis: Nur die Originalpläne im Rathaus sind rechtsverbindlich. Für verbindliche Auskünfte hilft Ihnen das Team der Abteilung Liegenschaften.
Bauturbo
Der sogenannte „Bauturbo“ soll den Wohnungsbau beschleunigen. Eine Richtlinie legt fest, wann die Hansestadt Uelzen das neue Planungsrecht nutzen kann, etwa um Baulücken zu schließen oder Wohngebäude aufzustocken.
Bauberatung
Sie planen einen Neubau, einen Carport, einen Anbau oder eine genehmigungsfreie Maßnahme? Die Hansestadt Uelzen informiert Sie zu den nächsten Schritten und unterstützt Sie bei Fragen rund um Ihr Bauvorhaben.
Von der Baugenehmigung über Abbruch- oder Nutzungsänderungsanträge bis zur Bauvoranfrage – über unser Serviceportal können Sie Anträge online stellen.
Als Bauherrin oder Bauherr können Sie den Stand Ihres Verfahrens auf der Online-Bauplattform einsehen. Auch Entwurfsverfassende und beteiligte Behörden haben Zugriff auf das Portal.
Hinweis für Entwurfsverfassende
Um Ihre Bauvorhaben zu verwalten, benötigen Sie zusätzlich diese Software-Programme:
Ihnen fehlen Bauunterlagen zu Ihrem Gebäude? Die Bauakten liegen noch in Papierform vor. Eigentümer oder Bevollmächtigte können sie bei der Bauaufsicht einsehen.
Bonik
Kontakt
Harald Bonik
+49 581 800-6336
Beim Verkauf eines Grundstücks kann der Stadt in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zustehen. Bevor der Eigentümerwechsel ins Grundbuch eingetragen wird, muss die Stadt erklären, dass sie auf ihr Recht verzichtet.
Kontakt
Britta Boßner
+49 581 800-6337
Stadtgebiet westlich der Ilmenau (nördlich des Bohldamms), Innenstadt, Kirchweyhe, Westerweyhe
Roman Jaszczyk
+49 581 800-6332
Stadtgebiet östlich der Ilmenau, Oldenstadt, Molzen, Mehre, Tatern, Groß Liedern, Halligdorf, Hambrock, Hanstedt II, Woltersburg, Piepenhöfen, Ripdorf
Martina Brill
+49 581 800-6333
Stadtgebiet westlich der Ilmenau (südlich des Bohldamms), Veerßen, Holdenstedt, Hansen, Klein Süstedt, Borne
Martin Steinke
+49 581 800-6339
Gewerbliche Bauvorhaben
Jan Lüder
+49 581 800-6334
Denkmalschutz und Sanierungsgebiet Innenstadt
Inga Dittberner +49 581 800-6335
Akteneinsicht
Harald Bonik
+49 581 800-6336
Britta Boßner
+49 581 800-6337
Vorkaufsrecht & Abgeschlossenheitsbescheinigung
Britta Boßner
+49 581 800-6337
Baurechtswidrige Zustände melden
Svenja Heuer
+49 581 800-6338
Denkmalschutz



Sie möchten ein Denkmal sanieren, umbauen oder anders nutzen? Sprechen Sie uns zuerst an, denn ohne Genehmigung dürfen Sie nicht anfangen. Wir beraten Sie gern zu Materialauswahl, Gestaltung oder Fördermöglichkeiten – auch bei einem Ortstermin.
Wenn Sie:
- ein Denkmal instand setzen, umbauen oder restaurieren
- das Denkmal anders nutzen oder versetzen
- in der Umgebung eines Denkmals bauen und so das Erscheinungsbild verändern
- Werbeanlagen oder Schilder anbringen
Werbeanlagen an oder in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude unterliegen besonderen Regeln. Dazu zählen etwa Schilder, Leuchtreklame, Logos, Fensterbeklebungen oder Markisen – auch dann, wenn sie baulich unauffällig wirken.
Grundsätzlich gilt: Ab einer Fläche von 1 m² ist eine Werbeanlage baugenehmigungspflichtig.Unabhängig von der Größe kann zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich sein – je nach Standort. In der Altstadt von Uelzen ist jede Werbeanlage genehmigungspflichtig, da die Gestaltungssatzung für die Innenstadt gilt.
Außerhalb der Altstadt brauchen Sie eine Genehmigung nur, wenn sich die Werbeanlage in der Umgebung eines Baudenkmals befindet.
Ihr Vorhaben braucht eine Baugenehmigung?
Dann wird der Denkmalschutz automatisch mitgeprüft. Der Antrag läuft über das Bügerportal.
Ihr Vorhaben ist baugenehmigungsfrei (Fassadenanstrich, Fensteraustausch)?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden brauchen Sie dennoch eine separate Genehmigung vom Denkmalschutz. Den Antrag dafür stellen Sie direkt bei der Hansestadt Uelzen
- Frühzeitig beraten lassen: Kommen Sie mit ersten Skizzen, Fotos oder Ideen zu uns, bevor Sie planen oder beauftragen. So vermeiden Sie unnötige Kosten und sparen Zeit im Genehmigungsverfahren.
- Genaue Unterlagen einreichen: Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind. Das erleichtert die Prüfung – und verhindert Verzögerungen.
- Vorprojekt bei besonderen Denkmalen: Bei wertvollen oder komplexen Gebäuden lohnt sich ein Vorprojekt. Es dokumentiert den Zustand, klärt Schäden und bildet die Basis für eine fachgerechte Sanierung.
- Fachfirmen beauftragen: Arbeiten am Denkmal gehören in erfahrene Hände. Wählen Sie Betriebe, die mit historischen Materialien und Techniken umgehen können.
- Besonderheiten festhalten: Entdecken Sie beim Bauen alte Farbschichten, Bauteile oder andere Spuren? Dokumentieren Sie sie bitte. Wir helfen bei der Einordnung.
- Fördermöglichkeiten prüfen: Sanierungen sind oft aufwändig – es gibt aber steuerliche Vorteile und kommunale Förderungen. Wir beraten Sie gern dazu.
- Steuerliche Vergünstigungen nutzen: Wenn Sie ein Baudenkmal sanieren, können Sie Herstellungskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen – teilweise sogar vollständig. Voraussetzung: Die Maßnahme wurde vorab mit uns abgestimmt.
Denkmalpflege erhält Bauten, Plätze und Anlagen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im öffentlichen Interesse stehen. Sie bewahrt Wissen über frühere Bauweisen und Entwicklungen, schützt vor Verfall und unsachgemäßen Veränderungen und ermöglicht zugleich eine zeitgemäße Nutzung.
Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
Der Erhalt bestehender Bausubstanz spart Material, Energie und Kosten. Viele historische Gebäude sind solide gebaut und aus langlebigen Materialien errichtet, die heute kaum noch verfügbar sind. Sanierung statt Abriss reduziert Bauschutt und erhält gewachsene Stadtbilder.
Gesetzliche Grundlage in Niedersachsen
Die Denkmalpflege ist im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) geregelt. Es verpflichtet Eigentümer und öffentliche Stellen, Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und – soweit möglich – der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Viele Bau- und Bodendenkmale sind im Denkmalatlas des Landes Niedersachsen dokumentiert. Die Datenbank zeigt Standorte, Schutzgründe, historische Hintergründe und den Erhaltungszustand – ergänzt durch Karten, Fotos und Fachinformationen.
Archäologie für Stadt und Landkreis Uelzen
Die Stadt- und Kreisarchäologie Uelzen bewahrt, dokumentiert und erforscht archäologische Spuren in Stadt und Landkreis. Sie schützt damit das kulturelle Erbe der Region.
Bei Bauanträgen und Planungen prüft die Archäologie frühzeitig, ob archäologische Funde betroffen sein könnten. Falls nötig, sorgt sie dafür, dass diese fachgerecht gesichert und dokumentiert werden.