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Bauturbo

Der Rat der Hansestadt Uelzen hat am 29. Juni 2026 eine Richtlinie zur Anwendung des sogenannten Bauturbos beschlossen, um das vom Bund vereinfachte Planungsrecht für die Erteilung von Baugenehmigungen anzuwenden. Der Bauturbo kann insbesondere zum Zuge kommen, wenn es darum geht, Nachverdichtungspotenziale zu nutzen, Baulücken zu schließen oder Wohngebäude aufzustocken.

Was genau ist der „Bauturbo“?

Der Bauturbo ist eine neue gesetzliche Regelung des Bundes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Er eröffnet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von einzelnen planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen und Wohnbauvorhaben schneller zu genehmigen. So lassen sich aufwendige Planungsverfahren teilweise vermeiden und neuer Wohnraum kann schneller entstehen.

Der Bauturbo gilt ausschließlich für Wohnbauvorhaben und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2030 befristet.


Anwendung in der Hansestadt Uelzen

Die Hansestadt Uelzen hat mit ihrer Richtlinie festgelegt, wann und unter welchen Voraussetzungen der Bauturbo im Stadtgebiet angewendet werden kann. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen, ohne dass die Qualität der Stadtentwicklung darunter leidet.

Eine Anwendung des Bauturbos kommt grundsätzlich nur innerhalb der bebauten Ortslagen in Betracht. Ausgeschlossen sind unter anderem Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen mit erhöhtem Hochwasser- oder Starkregenrisiko.

Das das Vorhaben muss:

  • neue Wohnungen schafft,
  • sich in das Stadt- bzw. Ortsbild einfügt,
  • Umwelt- und Klimaschutzbelange berücksichtigt werden,
  • keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft oder die städtebauliche Entwicklung entstehen und
  • frühzeitig vor Einreichung des Bauantrags mit der Hansestadt Uelzen abgestimmt werden.

Die vollständigen Vorgaben können in der Richtlinie nachgelesen werden.

Richtlinie zur Anwendung des „Bauturbos“
(pdf / 0.13 MB)
Download

Wenn Sie ein Wohnbauvorhaben mithilfe des Bauturbos umsetzen möchten, ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Hansestadt Uelzen vor der Einreichung eines Bauantrags zwingend erforderlich. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Ein Anspruch auf die Anwendung des Bauturbos besteht nicht.

Für die erste fachliche Einschätzung sollten möglichst aussagekräftige Unterlagen eingereicht werden. 

Hinweis: Die Vorabstimmung dient der ersten fachlichen Einschätzung des Vorhabens. Sie ersetzt weder ein Baugenehmigungsverfahren noch begründet sie einen Anspruch auf eine spätere Zulassung nach den Regelungen des Bauturbos.


Ersteinschätzung Ihres Bauvorhabens

Mit der Checkliste können Sie vorab und unverbindlich prüfen, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich für die Anwendung des „Bauturbos“ in Frage kommt. Die Checkliste ersetzt nicht die Prüfung durch die Hansestadt Uelzen.

Checkliste zur Ersteinschätzung Ihres Bauvorhabens
(pdf / 0.1 MB)
Download