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Stadt- und Kreisarchäologie

Dr. Mathias Hensch M.A

Am Alten Kreishaus 1
29525 Uelzen

+49 581 800-6478 

mathias.hensch@stadt.uelzen.de

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Archäologie für Stadt und Landkreis Uelzen

Der Raum Uelzen gehört zu den fundreichen Regionen Norddeutschlands. Seit dem 18. Jahrhundert wird der Boden hier gezielt untersucht – zunächst von historisch interessierten Laien, später wissenschaftlich. Zwei Forscher waren dabei prägend: Georg Otto Carl von Estorff (1811–1877) dokumentierte erstmals systematisch archäologische Stätten und gilt als Wegbereiter der Bodendenkmalpflege. Gustav Schwantes (1881–1960) ordnete anhand seiner Funde im Uelzener Raum die ältere Eisenzeit Nordeuropas neu.

Aufgaben der Stadt- und Kreisarchäologie

Bei Bauvorhaben prüft die archäologische Denkmalpflege, ob Funde im Boden betroffen sein könnten. Sie gibt Stellungnahmen ab, berät Bauherren, und begleitet Planungen denkmalrechtlich und denkmalfachlich. Wenn nötig, überwacht sie Auflagen und koordiniert Rettungsgrabungen, die in der Regel von externen Fachfirmen durchgeführt werden.

Was bei Grabungen ans Licht kommt, wird erfasst, katalogisiert und ausgewertet. Die Ergebnisse fließen in eigene Forschungsprojekte ein. Die Archäologie arbeitet dabei eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege, anderen Kommunalarchäologien, Universitäten und Museen zusammen.

Mehr als 90 Prozent der Menschheitsgeschichte sind nicht schriftlich überliefert. Was im Boden liegt, ist oft das Einzige, was bleibt. Die archäologische Denkmalpflege sorgt dafür, dass diese Quellen nicht undokumentiert verloren gehen und trägt so dazu bei, das kulturelle Erbe der Region zu bewahren.

Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung kulturgeschichtlicher Inhalte durch Vorträge, Führungen, Exkursionen, Publikationen und Ausstellungen.

Archäologische Grabungen im Vorfeld von Baumaßnahmen am Südufer der Wipperau im Bereich des ehemaligen Klosters Ullishuson/Oldenstadt.

Archäologische Funde: Rechte, Pflichten, Regeln

Wer bei Bauarbeiten, Spaziergängen oder Gartenarbeiten etwas findet, das alt und ungewöhnlich aussieht, muss es melden – so schreibt es das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz vor. Zur Meldung verpflichtet sind sowohl der Finder als auch der Grundstückseigentümer.

Funde gehören in der Regel zur Hälfte dem Eigentümer des Grundstücks, zur Hälfte dem Finder. Die Stadtarchäologie darf sie aber vorübergehend einbehalten, um sie fachlich zu untersuchen, zu dokumentieren und auszuwerten. Danach bekommt der Eigentümer die Objekte in der Regel zurück.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei außergewöhnlich bedeutenden Funden, kann das Land Niedersachsen Eigentumsrechte geltend machen. 

Nein. Grabungen finden nur dann statt, wenn ein Fund in seiner Erhaltung akut bedroht ist, etwa durch Bauarbeiten, oder aber wenn er aus kulturgeschichtlicher Sicht besonders bedeutend ist.

In den meisten Fällen dienen Fundmeldungen dazu, Funde zu registrieren und zu kartieren. So kann die archäologische Denkmalpflege bei späteren Planungen oder Baumaßnahmen auf verlässliche Daten zurückgreifen.

Bodeneingriffe auf Flächen mit bekannten Kulturdenkmalen sind genehmigungspflichtig – auch auf eigenem Grundstück. Technische Hilfsmittel zur Suche nach Bodendenkmälern sind verboten.

Oberflächenfunde dürfen gesammelt werden, wenn der Eigentümer zustimmt. Ohne Zustimmung kann das Einbehalten als Unterschlagung gelten, was als Straftat gewertet werden kann. Jede Fundmeldung hilft der Denkmalpflege – sie sichert Wissen über die Vergangenheit.  

Wer mit einem Metalldetektor nach archäologischen Funden sucht, braucht eine Genehmigung nach § 12 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Voraussetzung für eine Genehmigung sind:

  • Hauptwohnsitz in Stadt oder Landkreis Uelzen
  • Ein persönliches Gespräch mit dem Stadt- und Kreisarchäologen
  • Die Teilnahme an einem Theoriekurs beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege
  • Die Teilnahme Praxiskurs bei der Stadt- und Kreisarchäologie
  • Die schriftliche Verpflichtung, die Dokumentationsrichtlinien der Stadt- und Kreisarchäologie einzuhalten

Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Genehmigung für einen bestimmten geografischen Raum (eine Gemarkung) für zunächst ein Jahr erteilt.

Keramikscherben der rheinischen Pingsdorfer Ware – ein Hinweis auf frühen Fernhandel in Ullishuson, die Keimzelle der heutigen Stadt Uelzen. Gefunden wurden diese bei einer Grabung bei der Kita Oldenstadt 2025.
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Links und Angebote zur Archäologie 

Archäologie touristisch entdecken

Archäologische Denkmäler in der Region lassen sich auf ausgewiesenen Wegen erkunden. Informationen und Kartenmaterial gibt es über die Stadt- und Kreisarchäologie, die Heideregion Uelzen und die Stadt- und Touristinformation.

Im Uelzen Museum gibt es viel über die Geschichte der Hansestadt zu entdecken.
Im Uelzen Museum gibt es viel über die Geschichte der Hansestadt zu entdecken.
Im Uelzen Museum gibt es viel über die Geschichte der Hansestadt zu entdecken.

Institutionen und Forschungseinrichtungen

Verzeichnis aller kommunalen Bodendenkmalpflege-Dienststellen in Deutschland.

Fachinformationen zur archäologischen Denkmalpflege in Niedersachsen.

Forschung, Projekte und Fachpublikationen.

Forschung, Projekte, Kooperationen mit der Stadt- und Kreisarchäologie Uelzen.