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Wohnbau- und Gewerbegrundstücke

Sie wollen in Uelzen bauen oder ein Unternehmen ansiedeln? Hier finden Sie verfügbare Grundstücke in aktuellen Wohn- und Gewerbegebieten.

Sie möchten eine Fläche verkaufen?

Die Hansestadt Uelzen kauft Grundstücke an, wenn sie für neue Wohn- oder Gewerbegebiete, Ausgleichsflächen oder andere städtische Vorhaben gebraucht werden.

Schicken Sie uns Ihr Angebot per E-Mail. Wir prüfen es.

liegenschaften@stadt.uelzen.de

Für Wohnbaugrundstücke vormerken lassen

Die Hansestadt Uelzen vermarktet Wohnbaugrundstücke im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen. Interessierte können sich kostenlos vormerken lassen.

Sobald nähere Informationen zu einem Baugebiet vorliegen, werden sie automatisch über Vermarktungsbeginn, Preise, Bebauungsmöglichkeiten und verfügbare Grundstücke informiert.

Die Vergabebedingungen werden für jedes Baugebiet individuell festgelegt. Die Vormerkung ist direkt online möglich.

Erbbaurecht

Die Hansestadt Uelzen vergibt ausgewählte Grundstücke im Erbbaurecht. Dabei bleibt die Stadt Eigentümerin des Grundstücks. Das Erbbaurecht ermöglicht es, das Grundstück über einen langen Zeitraum zu nutzen, meist für Wohnzwecke.

  • Grundstücke mit bestehendem Wohnerbbaurecht werden nicht mehr verkauft.
  • Der Erbbauzins bei Verlängerungen richtet sich nach dem aktuellen Bodenrichtwert, abzüglich bereits gezahlter Beiträge.
  • Die Verzinsung liegt bei 4 % des bereinigten Bodenwerts.
  • Liegt die Restlaufzeit bei fünf bis 40 Jahren (gerechnet ab Anfrage), wir der Erbbauzins um 1 % pro Jahr Restlaufzeit reduziert, maximal 40 %.
  • Der neue Zins darf das Achtfache des bisherigen nicht überschreiten. Ist er höher, wird er gekappt.

Die Hansestadt Uelzen verwaltet auch Erbbaugrundstücke, die im Eigentum von Stiftungen und Lehen stehen: Gerhard-Greyer-Stiftung, Brasche Lehen, Eschemannsches Lehen und Mestwarth Lehen.

Für diese Flächen gelten besondere Regelungen: Die Gründer haben in den jeweiligen Satzungen festgelegt, dass das Vermögen nicht veräußert werden darf. Ein Verkauf dieser Erbbaugrundstücke ist daher ausgeschlossen.

Verpachtung städtischer Flächen

Die Hansestadt Uelzen verpachtet unbebaute Grundstücke, die derzeit nicht für städtische Zwecke benötigt werden. Dazu zählen:

  • Grünstreifen zwischen Wohngebieten und privaten Grundstücken
  • landwirtschaftlich nutzbare Ackerflächen
  • Flächen zur temporären Nutzung

Ob eine Verpachtung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft. Dabei spielen Lage, Art der Nutzung und städtebauliche Interessen eine Rolle. In bestimmten Fällen behält sich die Stadt vertraglich vor, kurzfristig wieder auf die Fläche zugreifen zu können.