Grundsteuer B: Uelzener Verwaltungsausschuss empfiehlt, Hebesatz anzupassen
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen hat in seiner gestrigen Sitzung empfohlen, den Hebesatz der Grundsteuer B ab 2027 von 475 auf 514 Prozentpunkte anzuheben. Der Rat der Hansestadt entscheidet in seiner Sitzung am 5. Oktober.
Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 sollten die Gesamteinnahmen der Grundsteuer B für die Hansestadt gleichbleiben. Hinzu kam die Kompensation der zur Hälfte abgeschafften Straßenausbaubeiträge. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Hansestadt Uelzen den Hebesatz im Dezember 2025 auf 475 Prozentpunkte festgelegt.
Seit 2025 hat das Finanzamt jedoch zahlreiche Berechnungen korrigiert. Dabei wurden Steuermessbeträge zugunsten von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern reduziert. Diese Messbeträge sind die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Sind sie niedriger, nimmt die Stadt bei gleichem Hebesatz weniger Grundsteuer ein. Die ursprünglich angestrebte Aufkommensneutralität wird deshalb nicht erreicht. Für 2025 und 2026 fehlen gegenüber der ursprünglichen Planung voraussichtlich insgesamt rund 737.000 Euro.
Die Stadt passt den Hebesatz deshalb an die veränderten Berechnungsgrundlagen an, um die ursprünglich angestrebte Aufkommensneutralität wiederherzustellen und die entstandenen Mindereinnahmen auszugleichen.
Die neue Hebesatzsatzung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.