Auftragsvergaben
Hier finden Sie die Übersicht der bekanntgegebenen Auftragsvergaben.
Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag Fahrbahnmarkierung (Beschränktes Vergabeverfahren)
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Hansestadt Uelzen
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
Tel. 0581/800-6314
planung@stadt-uelzen.de
Ort der Ausführung: 29525 Uelzen, Stadtgebiet einschl. der Ortsteile
Auftragsgegenstand: Fahrbahnmarkierungen
Name und Anschrift des Auftragnehmers:
FVG Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsleittechnik GmbH
Hauptstraße 17
21368 Dahlenburg
Uelzen, den 24.08.2026
Begründung für die Veröffentlichung:
Ex-post-Transparenz
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren nach Nummer 2 oder 3 vom Auftraggeber folgende Mindestangaben i.S. einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) überschreitet:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ort der Ausführung
- Auftragsgegenstand
- Name und Anschrift des Auftragnehmers
Quelle: Nds. Wertgrenzenerlass vom 25.11.2011
Link zum Wertgrenzenerlass: http://www.nds-voris.de
Link zum Portal bund.de: http://www.bund.de/DE/Ausschreibungungen/ausschreibungen.node.html
Auftragsgegenstand: Rissesanierungen 2026
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Hansestadt Uelzen
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
Tel. 0581/800-0
Fax 0581/800-76890
straßenbau@stadt-uelzen.de
Ort der Ausführung: 29525 Uelzen, Stadtgebiet und Ortsteile
Auftragsgegenstand: Rissesanierungen
Name und Anschrift des Auftragnehmers:
AF Asphalt
Heinrich-Heine-Ring 14
76669 Bad Schönborn
Uelzen, den 24.08.2026
Begründung für die Veröffentlichung:
Ex-post-Transparenz
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren nach Nummer 2 oder 3 vom Auftraggeber folgende Mindestangaben i.S. einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) überschreitet:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ort der Ausführung
- Auftragsgegenstand
- Name und Anschrift des Auftragnehmers
Quelle: Nds. Wertgrenzenerlass vom 25.11.2011
Link zum Wertgrenzenerlass: http://www.nds-voris.de
Link zum Portal bund.de: http://www.bund.de/DE/Ausschreibungungen/ausschreibungen.node.html
Information zur Bekanntgabe von Auftragsvergaben
Die Hansestadt Uelzen informiert gemäß Paragraf 19 Absatz 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) über Aufträge, die ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb vergeben wurden.
Dies gilt für Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto.