Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Bauten in Neubaugebieten die Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten in Baulücken gelten die gleichen Regelungen wie für Bestandsgebäude.

Für bestehende Gebäude greift diese Vorschrift ab Juli 2028. Für Gebäudeeigentümer in ausgewiesenen Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebieten kann diese Frist jedoch nach einem Ratsbeschluss abweichen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

  • Wärmenetzanschluss: Wenn ein Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber besteht, der einen Anschluss innerhalb von maximal 10 Jahren zusagt, darf eine neue fossil betriebene Heizung übergangsweise genutzt werden.
  • Übergangslösung: Falls eine fossile Heizung ohne Wärmenetzangebot eingebaut wird, gibt es eine Übergangsfrist von 5 Jahren, in der diese betrieben werden kann. Für Gasetagenheizungen beträgt die Frist bis zu 13 Jahre.
  • Umstellung auf Wasserstoff: Gibt es einen von der Bundesnetzagentur genehmigten Plan zur Umstellung des örtlichen Gasnetzes auf Wasserstoff, müssen Heizungen nach Verfügbarkeit des Wasserstoffnetzes auf diesen Betrieb umgestellt werden. Derzeit existieren jedoch noch keine regionalen Wasserstoffnetze. Ob ein solches Wasserstoffnetz in einer Region möglich und sinnvoll ist, wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung geprüft.
  • Härtefallregelung: In besonderen Fällen, wie finanziellen Schwierigkeiten oder baulichen Umständen, kann die 65-Prozent-Regelung als unzumutbare Härte gelten. Besonders ältere Menschen oder Pflegebedürftige können unter diese Ausnahme fallen.

Weitere Details zum Gebäudeenergiegesetz und der Umstellung auf erneuerbare Energien finden Sie hier.

Um die 65-Prozent-Regelung bei neu installierten Heizungen zu erfüllen, gibt es verschiedene Optionen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (nur für sehr gut gedämmte Häuser geeignet)
  • Hybridheizungen (Kombinationen aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern oder eine Biomasseheizung)
  • Heizung basierend auf Solarthermie
  • Biomasseheizung (Holz-, Pelletheizung)

Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase wie nachhaltiges Biomethan oder grünen Wasserstoff nutzt. Dieses System setzt allerdings eine verbindliche Beratung voraus. 

Heizungen, die vor 2024 installiert wurden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben und repariert werden. Dabei ist jedoch die steigende CO2-Steuer zu beachten, ebenso wie die Unsicherheiten bei den zukünftigen Gaspreisen, die durch geopolitische Konflikte beeinflusst werden können.

Reparaturen an bestehenden Heizungen erfordern keine zusätzlichen Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen.

Neue Gasheizungen, die zwischen Anfang 2024 und dem 30. Juni 2028 eingebaut werden, dürfen ebenfalls mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ab 2029 müssen jedoch zunehmend Biomasse-Anteile verwendet werden: 15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 und schließlich 100 % ab 2045. Diese Anteile sind durch entsprechende Lieferverträge nachzuweisen. Zudem muss eine verpflichtende Beratung erfolgen, die auf finanzielle Risiken durch steigende CO2-Preise hinweist.

Ab Juli 2028, oder nach einem möglichen Ratsbeschluss für Gebäudeeigentümer in Gebieten mit Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzeignung, müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hier veröffentlicht.

Die kommunale Wärmeplanung identifiziert sämtliche Potenziale zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in der Hansestadt. Diese Alternativen kann es geben:

Wärmepumpen nutzen die Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und wandeln sie effizient in Heizenergie um. Der Wirkungsgrad der unterschiedlichen Arten von Wärmepumpen schneidet erheblich besser ab als Gas- und Ölheizungen. Im Grundsatz gilt: Ab Baujahr 1990 sind Wärmepumpen meist möglich (unter einem Verbrauch von ca. 120 kWh/m²/Jahr), bei älteren Häusern ist eine detaillierte Prüfung angezeigt.

Sonnenenergie zu nutzen, ist eine weitere umweltfreundliche Alternative. Thermische Solaranlagen wandeln Sonnenlicht in Wärme um, die direkt zur Heizung und Warmwasserbereitung meist mit Wärmespeichern genutzt wird. Besonders in Kombination mit anderen Heizsystemen, wie Wärmepumpen oder Biomassekesseln, kann Solarthermie einen bedeutenden Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung leisten. Auch die kombinierte Erzeugung von Solarstrom und  –wärme in PVT-Hybridmodulen ist möglich. Solarstrom in Photovoltaikanlagen kann unter guten Bedingungen sehr kostengünstig produziert werden.

Heizsysteme auf Basis von Biomasse, wie Holzpellets oder Hackschnitzel, bieten eine Alternative zu fossilen Brennstoffen. Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und voraussichtlich aufgrund der Nachfrage in verschiedenen Sektoren teurer werden kann, empfiehlt sich diese Option vor allem in Bestandsgebäuden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Dies kann beispielsweise für Gebäude gelten, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen.

Nah- oder Fernwärme ist eine zentrale Lösung, bei der Wärme in einem Kraftwerk erzeugt und über ein Netz an die Haushalte verteilt wird. Fernwärmenetze können mit verschiedenen Energiequellen betrieben werden. Laut Bundesgesetz müssen neue Wärmenetze mit einem Mindestanteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. In Uelzen gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Fernwärmenetz.

Geothermie nutzt die nahezu unerschöpfliche Wärme aus dem Erdinneren. Oberflächennahe Geothermie (Erschließungstiefe bis 400 m) kann mittels Erdwärmesonden, -körben oder Erdwärmekollektoren die Umweltwärme über eine Wärmepumpe zum Heizen nutzen. An geeigneten Standorten kann der Untergrund auch als Wärmespeicher genutzt werden. Tiefengeothermische Anlagen mit Bohrungen über 400 Meter Tiefe sind besonders für Regionen geeignet, in denen die geologischen Bedingungen günstig sind; dies ist in Uelzen der Fall.

Stromdirektheizungen, die mit Ökostrom betrieben werden, gelten ebenfalls als treibhausgasneutral. Jedoch verbrauchen diese im Betrieb deutlich mehr Strom als alternative strombetriebene Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen. Zum Schutz vor hohen Betriebskosten und im Sinne eines effizienten Umgangs mit klimaneutral erzeugtem Strom beschränkt das Gebäudeenergiegesetz ihren Einsatz nur auf Gebäude mit hohem Wärmeschutzniveau. 

Wasserstoffheizungen basieren auf dem Einsatz von Brennstoffzellen, in denen neben dem Gewinnen von Wärme auch Strom erzeugt wird. Wasserstoff gilt als vielversprechend für zukünftige klimaneutrale Technologien in der Industrie. Allerdings ist Wasserstoff derzeit noch wenig verfügbar und teuer. Die Produktion sowie Nutzung erfordern aufgrund von Umwandlungsverlusten große Energiemengen.

Bei Interesse an unabhängigen Energieberatungen und kostenlosen Online-Vorträgen wenden sie sich gern an das Klimaschutzmanagement der Hansestadt Uelzen.