Sportförderung in der Hansestadt Uelzen
Die Hansestadt Uelzen unterstützt örtliche Sportvereine mit verschiedenen Zuschüssen. Gefördert werden Vereine, die
- ihren Sitz und ihre Sportanlagen in Uelzen haben und
- ordentliches Mitglied im Kreissportbund (KSB) sind.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch. Grundlage ist die Richtlinie der Hansestadt Uelzen für die Sportförderung. Sie finden die Richtlinie im Download-Bereich.
Maßgeblich für die Förderung ist die Richtlinie der Hansestadt Uelzen für die Sportförderung. Die Richtlinien finden Sie im Download-Bereich.
Fördermöglichkeiten
Unterhaltung von Sportanlagen
Für die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen können Vereine jährlich folgende Zuschüsse erhalten:
- bis 20.000 m² Sportfläche: 1.500 Euro
- je weitere angefangene 5.000 m²: 300 Euro
- je gedeckte Sportanlage: 800 Euro
Jugendarbeit
Die Hansestadt fördert die Jugendarbeit der Sportvereine jährlich mit 8 Euro pro Mitglied bis 18 Jahre.
Investitionen
Zuschüsse gibt es für den Neubau, Umbau und die Erweiterung vereinseigener Sportanlagen. Auch Sanierungen, Modernisierungen sowie Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz können gefördert werden.
Darüber hinaus können Uelzener Sportvereine Zuschüsse für vereinseigene Pflege- und Sportgeräte erhalten.
Inklusion im Sport
Sportvereine mit anerkannter Behindertensportabteilung können jährlich einen pauschalen Zuschuss für ihre Mitglieder dieser Abteilung erhalten. Dafür sind ein Antrag und ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Vereinsjubiläen
Die Hansestadt unterstützt Sportvereine bei besonderen Jubiläen mit einem Zuschuss. Gefördert werden das 25-jährige Bestehen und alle weiteren Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Der Zuschuss wird auf Antrag und gegen Nachweis gewährt.