Der Ortsrat Gr. Liedern / Hanstedt II / Mehre (Ortsrat A) ist für die Belange der Ortschaften Groß Liedern, Hanstedt II, Mehre sowie für Klein Liedern zuständig.
Der Ortsrat Masendorf / Molzen / Riestedt (Ortsrat B) ist für die Belange der Ortschaften Masendorf, Molzen und Riestedt zuständig.
Der Ortsrat Oldenstadt / Ripdorf / Tatern / Woltersburg (Ortsrat C) ist für die Belange der Ortschaften Oldenstadt, Ripdorf, Tatern, Woltersburg sowie für Pieperhöfen zuständig.
Der Ortsrat Holdenstedt / Klein Süstedt (Ortsrat D) ist für die Belange der Ortschaften Holdenstedt, Klein Süstedt sowie für Borne zuständig.
Der Ortsrat Hansen / Veerßen (Ortsrat E) ist für die Belange der Ortschaften Hansen und Veerßen zuständig.
Der Ortsrat Kirchweyhe / Westerweyhe (Ortsrat F) ist für die Belange der Ortschaften Kirchweyhe und Westerweyhe zuständig.
Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Einwohner der Ortschaft Halligdorf und nimmt Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung wahr.
Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Einwohner der Ortschaft Hambrock und nimmt Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung wahr.