Kommunalwahl 2026

Am 13. September 2026 findet die nächste Kommunalwahl für den Kreistag, Stadtrat und die Ortsräte sowie die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisters der Hansestadt Uelzen und der hauptamtliche Landrätin oder Landrat des Landkreises Uelzen statt.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kommunalwahl in Uelzen. Hinweise zur Briefwahl, Wahlbenachrichtigungen, Wahlräumen und den Ergebnissen werden ergänzt, sobald sie vorliegen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Uelzen haben sowie 16 Jahre alt sind.

Wahlbekanntmachungen

Hier veröffentlicht die Hansestadt Uelzen die amtlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026.

Aktuell stehen folgende Bekanntmachungen zur Verfügung:

  • Bekanntmachung der durch den Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge
  • Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
  • Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026 Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages
  • Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026: Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages
  • Kommunalwahl 2026 – Zusammensetzung des Wahlausschusses
  • Amtliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 13. September 2026