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Erziehungs- und Familienberatungsstelle Landkreis Uelzen

Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen

+49 581 74084 

eb-uelzen@landkreis-uelzen.de

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Integrationsplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf

Manche Kinder benötigen aufgrund Ihrer Entwicklung mehr Unterstützung im Kita-Alltag. Daher bieten einige Kitas in Uelzen Integrationsplätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf an. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie ein Integrationsplatz beantragt werden kann.

1. Eltern

Sorge um psychische, gesundheitliche Entwicklung des Kindes.

Kostenfreie Beratungsangebote: Frühförderstelle Uelzen, Sprachheilsprechtag, Erziehungs- und Familienberatungsstelle Uelzen,
integrative Kindertageseinrichtungen.


2. Kinderarzt

Feststellung von Entwicklungsauffälligkeiten, Überweisung zu weiteren Ärzten, Therapeuten etc..

Keine Verbesserung: Behinderung droht oder ist vorhanden.


3. Eltern

Sie wenden sich an das Amt für Teilhabe. Das Gesundheitsamt wendet sich an Sie.

Parallel: Bedarf anmelden im Familien-Servicebüro und/oder der Kita.


4. Amt für Teilhabe

Antragstellung auf Eingliederungshilfe.


5. Gesundheitsamt

Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung.


6. Bewilligung der Eingliederungshilfe

Auf Grundlage der Bedarfsermittlung.


7. Eltern

Anmeldung des Kindes in geeigneter Kindertageseinrichtung.


Entscheidung über die Platzvergabe

In Abstimmung mit dem Familien-Servicebüro.

Kinder mit Behinderungen oder solchen, die davon bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Dies gilt jedoch nur, wenn eine wesentliche Behinderung vorliegt – Entwicklungsverzögerungen oder leichte Beeinträchtigungen reichen nicht aus.

Stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe beim Amt für Teilhabe des Landkreises Uelzen. 

Bitte stellen Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe frühzeitig, da die Plätze in Integrationsgruppen erst nach Bewilligung verbindlich vergeben werden können. 

Gleichzeitig können Sie den Betreuungsbedarf beim Familien-Servicebüro oder in der gewünschten Kindertageseinrichtung anmelden.

Falls Ihr Kind vor allem sprachliche Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte vor der Antragstellung an den Sprachfachgutachter oder den Sprachheilsprechtag im Gesundheitsamt. 

Dieser prüft das Kind und kann bei Bedarf eine Empfehlung sowie den Antrag auf Eingliederungshilfe (z. B. für den Sprachheilkindergarten) an das Amt für Teilhabe weiterleiten.

Integrationsgruppen in Uelzen

Auf der interaktiven Karte finden Sie Integrationsgruppen, die speziell geschultes Personal und kleinere Gruppengrößen sowie zusätzliche unterstützende Maßnahmen bieten, wie etwa die Möglichkeit, Therapien in der Einrichtung durchzuführen.

Zwei weitere heilpädagogische Einrichtungen sind speziell auf die Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Einschränkungen spezialisiert.

Über die Filteroption können Sie die Integrationsangebote selektieren.

Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf die Symbole in der Karte klicken.

Kontakt

Gesundheitsamt Uelzen

Auf dem Rahlande 15
29525 Uelzen

+49 581 82-462

www.uelzen.de

Amstärztliches Gutachten durch die Amtsärzte

Koordination Sprachheilsprechtag
Frau Bojanowski
+49 581 82-462j.bojanowski@landkreis-uelzen.de

Sprachfachberatung
Frau Susanne Buschko

Frühförderstelle Uelzen

Lebenshilfe Kreisvereinigung Uelzen e.V.

Bahnhofstraße 6
29525 Uelzen

+49 581 16-720info@lebenshilfe-kv-uelzen.dewww.lebenshilfe-kv-uelzen.de

Die Frühförderstelle ist telefonisch von Montag bis Mittwoch von 8 bis 11:30 Uhr und in der übrigen Zeit über Anrufbeantworter zu erreichen.

Amt für Teilhabe des Landkreis Uelzen

Antrag auf Eingliederungshilfe

Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen

+49 581 820