


Insektenschutz
Insekten sind das Fundament der Natur. Doch 80 Prozent sind in den letzten drei Jahrzehnten verschwunden. Die Hansestadt steuert gegen und setzen sich für eine insektenfreundliches Uelzen ein.
Insekten wirken im Verborgenen, doch ihre Leistung ist gewaltig. Ohne sie bleibt die Bestäubung aus. 80 Prozent aller Pflanzen sind auf Bienen, Käfer oder Falter angewiesen. Nur so wachsen Obst, Gemüse und Wildkräuter.
Die Helfer leisten noch mehr: Marienkäfer und Ohrwürmer vertilgen Blattläuse. Larven filtern Wasser und bewahren Gewässer vor der Fäulnis. Bodeninsekten verwandeln organisches Material in fruchtbaren Humus. Als Nahrung sichern sie das Überleben von Vögeln, Igeln oder Amphibien.
Mit dem Projekt „Fühler ausstrecken“ setzt sich die Hansestadt Uelzen für den Schutz von Bienen und anderen Insekten ein. Ziel ist es, mehr Lebensräume und Nahrungsangebote für Wildbienen, Schmetterlinge und weitere Insekten zu schaffen.
Ein Konzept wurde im Januar 2020 im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Klimaschutz vorgestellt. Es wird seitdem schrittweise umgesetzt.
Konkrete Maßnahmen zum Schutz von Insekten
- Die Mahd wird reduziert: Selteneres Mähen lässt Wildblumen blühen und Samen reifen. Das sichert Nahrung bis in den späten Sommer.
- Areale bleiben wild: Gezielte Flächen bleiben völlig naturbelassen. Ohne menschlichen Eingriff entstehen ungestörte Rückzugsorte für die Tierwelt.
- Verzicht auf Chemie: Auf städtischem Grund kommen keine Pestizide zum Einsatz. Giftfreie Zonen schützen die Insektenpopulationen.
- Heimische Flora: Die Stadt pflanzt gezielt regionale Bäume und Sträucher. Sie dienen als Futterquelle und Kinderstube für Schmetterlinge und Käfer.
- Totes Material belebt: Totholz, Laub und Steinhaufen bleiben bewusst liegen. Sie bieten wichtige Nistplätze und sichere Quartiere für den Winter.
- Pflanzen Sie heimische Arten mit ungefüllten Blüten. Hier liegen die Staubbätter sowie der Blütenstempel frei und die Insekten gelangen direkt an Pollen und Nektar.
- Sorgen Sie für ein Blühangebot vom Frühjahr bis zum Frost.
- Ersetzen Sie Schotter durch Pflanzen.
- Verzichten Sie auf Pestizide und Kunstdünger.
- Lassen Sie im Rasen wilde Inseln für Kräuter stehen.
- Nutzen Sie Hecken und Fassadengrün als Lebensraum.
- Lassen Sie Laub und Totholz als Winterquartier liegen.
- Schneiden Sie Stauden und Gräser erst im Frühjahr zurück.
- Bieten Sie offene Sandflächen für nistende Wildbienen an.
- Begrünen Sie Dächer für Flora und Kleinklima.
- Verwandeln Sie Balkonkästen in kleine Oasen
Weitere Information und Unterstützung finden Sie hier:
Insektenfreundliche Projekte
Die Hansestadt Uelzen gestaltet viele Flächen insektenfreundlich um. Die interaktive Karte zeigt, welche Projekte wo umgesetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf die Symbole in der Karte klicken.
Unterstützer der Städtischen Aktionen
























Baumschutz
Bäume prägen das Stadtbild, verbessern das Klima und bieten Lebensraum für Tiere. Damit sie langfristig erhalten bleiben, regelt die Baumschutzsatzung der Hansestadt, welche Gehölze geschützt sind und wann Eingriffe erlaubt sind.



Nein. Viele Bäume im Stadtgebiet stehen unter Schutz. Wenn Ihr Baum bestimmte Größen erreicht, benötigen Sie vor dem Fällen oder starken Zurückschneiden eine Genehmigung der Stadt.
Gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden:
- Laubbäume ab 135 cm Stammumfang
- Nadelbäume ab 160 cm Stammumfang
Zusätzlich geschützt sind:
- Großsträucher ab 5 Meter Höhe
- Laubhecken ab 3 Meter Höhe und mindestens 20 Meter Länge
Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen:
- Obstbäume, wenn sie der Ernte dienen (Ausnahme: Walnuss und Esskastanie)
- Sandbirke
- Pyramidenpappel
- Fichte
Auch Bäume, die als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes gelten, sind nicht erfasst.
Geschützte Bäume, Sträucher und Hecken dürfen ohne Genehmigung nicht:
- gefällt oder entfernt werden
- stark zurückgeschnitten werden
- beschädigt werden (zum Beispiel durch Eingriffe an Wurzeln, Stamm oder Krone oder durch Bodenversiegelung im Wurzelbereich)
Übliche und fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind erlaubt, sollten aber vorher mit der Stadt abgestimmt werden.
Bundesweit gilt:
- Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und starke Rückschnitte grundsätzlich verboten.
- Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar sind Fällungen möglich, wenn keine geschützten Tiere betroffen sind und eine erforderliche Genehmigung der Stadt vorliegt.
- Auch im erlaubten Zeitraum ist bei geschützten Bäumen immer eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung notwendig.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, zum Beispiel wenn:
- vom Baum eine Gefahr ausgeht
- der Baum krank ist und nicht erhalten werden kann
- ein zulässiges Bauvorhaben sonst nicht möglich wäre
- überwiegende öffentliche Interessen vorliegen
Wer geschützte Bäume ohne Genehmigung fällt oder beschädigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.