Beglaubigung
Beglaubigung heißt:
Ein Amt bestätigt, dass ein Dokument echt ist.
Manchmal braucht man beglaubigte Kopien.
Das bedeutet:
Eine Behörde bestätigt:
Die Kopie ist genauso wie das Original.
Das geht nur unter bestimmten Bedingungen:
Das Original muss von einer deutschen Behörde sein.
Oder man braucht die Kopie für eine Behörde.
Zum Beispiel bei:
- Zeugnissen
Manchmal darf ein Amt ein Dokument nicht beglaubigen.
Das Amt darf nicht sagen:
Das Dokument ist echt.
Das Amt darf keine Kopie von dem Dokument beglaubigen.
Zum Beispiel:
Es gibt Dokumente, die man nicht beglaubigen kann.
Zum Beispiel:
Die Behörde hat das Original nicht gemacht.
Und die Beglaubigung ist nicht für eine Behörde.
Es gibt Dokument, für die eine bestimmte Behörde zuständig ist.
Zum Beispiel:
- Das Standes-Amt ist für Personen-Stands-Urkunden zuständig.
Manche Dokumente sind verändert worden.
Man erkennt das an:
- Durch-Streichungen
- Änderungen
- Unleserlichen Stellen
Diese Dokumente kann man nicht beglaubigen.
Manche Dokumente brauchen eine öffentliche Beglaubigung.
Eine öffentliche Beglaubigung macht ein Notar oder ein Gericht.
Das Zeugnis ist nicht auf Deutsch?
Dann kann eine Übersetzung verlangt werden.
Die Übersetzung muss beglaubigt sein.
So kann geprüft werden, ob es ein Verbot für die Beglaubigung gibt.
Für eine Beglaubigung brauchen Sie einen Termin.
Den Termin können Sie online machen.
Hier ist der Link.
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- die Originale von den Dokumenten
- Kopien von den Originalen
oder
- Abschriften von den Originalen