Gewerbe-Zentral-Register
Ein Gewerbe ist ein Geschäft.
Man verkauft Waren oder bietet Dienstleistungen an.
Zum Beispiel:
- Ein Laden
- Ein Handwerksbetrieb.
Das Gewerbe-Zentral-Register ist eine Liste.
Dort stehen bestimmte Infos über Firmen.
In die Liste kommen diese Infos:
- Eine Firma will ein Gewerbe machen.
Manchmal bekommt die Firma keine Erlaubnis.
Oder die Erlaubnis wird weg-genommen.
- Eine Firma bekommt eine Erlaubnis.
Aber sie will das Gewerbe nicht machen.
Dann steht das auch in der Liste.
- Eine Firma bekommt ein Buß-Geld.
Das bedeutet: Die Firma muss eine Strafe zahlen.
Das Buß-Geld ist mehr als 200 Euro.
Das Buß-Geld hat etwas mit dem Gewerbe zu tun.
- Eine Firma macht etwas Verbotenes.
Dafür kommt sie vor Gericht.
Das Gericht sagt:
Die Firma ist schuldig.
Dann steht das auch in der Liste.
Sie können einen Antrag machen.
Dann bekommen Sie Infos aus dem Gewerbe-Zentral-Register.
Sie erfahren ob Sie gegen Regeln aus dem Gewerbe-Recht verstoßen haben.
Das Gewerbe-Recht regelt:
Wie darf man ein Geschäft betreiben?
Es gibt Regeln für:
- Anmeldung
- Betrieb
- Schließung von einem Geschäft.
Verstoßen bedeutet:
Gegen Regeln oder Gesetze handeln.
Man macht etwas Verbotenes.
Sie wollen ein Gewerbe anmelden?
Dann brauchen Sie manchmal einen Nachweis.
Der Nachweis zeigt: Sie sind zuverlässig.
Dafür können Sie eine Auskunft beantragen.
Die Auskunft kommt aus dem Gewerbe-Zentral-Register.
Im Bürgerportal können Sie eine Auskunft beantragen.
Sie können die Auskunft bei der Hansestadt Uelzen beantragen.
Oder Sie können die Auskunft beim Landkreis Uelzen beantragen.
Sie können die Auskunft online beantragen.
Hier ist der Link
Natürliche Personen müssen den Antrag selbst machen.
Natürliche Personen sind alle Menschen.
Oder Sie haben einen gesetzlichen Vertreter.
Dann kann der gesetzliche Vertreter den Antrag für Sie machen.
Bei juristischen Personen ist es anders.
Juristische Personen sind Organisationen mit Rechten und Pflichten.
Zum Beispiel:
- ein Verein
- eine Stiftung
- eine Aktiengesellschaft. Das ist eine sehr große Firma.
Bei juristischen Personen muss der gesetzliche Vertreter der Firma den Antrag machen.
Die Auskunft kostet 13,00 EUR
Die Bearbeitung der Auskunft dauert 2 bis 4 Wochen.