Park-Ausweis
Sie haben ein Auto oder Motorrad?
Aber Sie haben keinen privaten Park-Platz?
In Uelzen gibt es besondere Park-Gebiete.
Dort können Bewohner mit einem Park-Ausweis parken.
Das schwere Wort dafür ist: Bewohner-Park-Gebiet.
Wenn Sie in einem Bewohner-Park-Gebiet in Uelzen wohnen,
dann können Sie einen Bewohner-Park-Ausweis beantragen.
Damit können Sie im Bewohner-Park-Gebiet parken.
Dann müssen Sie nicht jedes Mal dafür bezahlen.
Sie wollen einen Bewohner-Park-Ausweis beantragen?
Dann müssen Sie einen Termin ausmachen.
Sie können den Termin online machen.
Hier ist der Link.



- Personal-Ausweis
- Zulassungs-Bescheinigung I
Wenn Sie Ihr Auto beim Amt anmelden,
dann bekommen Sie die Zulassungs-Bescheinigung I.
Sie gilt als Nachweis für das Anmelden.
Früher hieß die Zulassungs-Bescheinigung I: Fahrzeug-Schein.
- Zulassungs-Bescheinigung II
Wenn Sie ein Auto kaufen,
bekommen die Zulassungs-Bescheinigung II.
Die Bescheinigung ist ein Nachweis für den Besitz.
Damit zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen.
Früher hieß die Zulassungs-Bescheinigung II: Fahrzeug-Brief.
- Nutzungs-Bescheinigung
Der Halter ist die Person, der das Auto gehört.
Der Halter kann einer anderen Person erlauben mit dem Auto zu fahren.
Eine Nutzungs-Bescheinigung ist eine Bestätigung vom Halter des Autos.
Damit zeigen Sie:
Ich darf das Fahrzeug nutzen.
Der Halter hat das erlaubt.
Auch wenn das Fahrzeug mir nicht gehört.
- Vollmacht
Sie machen den Antrag für eine andere Person?
Dann brauchen Sie eine Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:
Dass Sie jemanden etwas erlauben.
Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.
Die Person muss uns die Vollmacht zeigen.
Und die Person muss uns ihren Ausweis oder Pass zeigen.
Der Park-Ausweis kostet 90 Euro pro Jahr.
Sie wollen Ihren Park-Ausweis verlängern?
Sie können einen Antrag stellen.
Dann gilt Ihr Park-Ausweis auch im nächsten Jahr.