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Ratsangelegenheiten und Zentrale Dienste

Jack Voigt

+49 581 800-6123

jack.voigt@stadt.uelzen.de

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Der Rat und die Ausschüsse der Hansestadt

Der Rat, der Verwaltungsausschuss und der Bürgermeister sind, politisch gesehen, die wichtigsten Organe und Funktionsträger der Stadt. So sieht es die Niedersächsische Kommunalverfassung (NKomVG) vor. Die Größe des städtischen Rates richtet sich nach der Einwohnerzahl. Mit etwa 33.000 Einwohnenden zum Zeitpunkt der letzten Kommunalwahl (13. September 2026) besteht der Rat derzeit aus 36 Ratsfrauen und Ratsherren zuzüglich des Bürgermeister. 

Der Rat wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Die neue Wahlperiode beginnt am 1. November 2026. Der Bürgermeister wird von der Bevölkerung direkt gewählt. Rat, Verwaltungsausschuss und die einzelnen Fachausschüsse beraten und entscheiden über eine Vielzahl von Angelegenheiten, die das Leben und Arbeiten in Uelzen gestalten. Der Rat ist das demokratisch legitimierte Hauptorgan.

  • Bestimmung der Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt wird
  • Festsetzung der Höhe öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern}
  • Beschluss des Haushalts
  • Verfügung über das Gemeindevermögen
  • Erlassung, Änderung und Aufhebung von Bauleitpläne
  • Bestimmung der Leitlinie der Wirtschaftsförderung
  • Verleihung der Ehrenbürgerschaft

Die aktuelle Zusammensetzung des Rates und der Ausschüsse und eine Übersicht der Sitzungen finden Sie im Informationssystem des Rates.

Die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse mit Ausnahme des Verwaltungsausschusses sind öffentlich. Allerdings wird die Öffentlichkeit beispielsweise bei Personalentscheidungen oder Auftragsvergaben zeitweise ausgeschlossen.

Online an politischen Sitzungen teilnehmen

Sie können bequem von zu Hause an vielen öffentlichen Sitzungen der Hansestadt Uelzen teilnehmen – und das per Videokonferenz. Ein zusätzlicher Registrierungslink per E-Mail ist nicht nötig. Über das Informationssystem des Rates der Hansestadt Uelzen finden Sie ganz einfach den Zugang zur Sitzung, sofern eine Teilnahme möglich ist: Wählen Sie dort die gewünschte Sitzung aus und klicken Sie auf den Link „Videokonferenz“.

  • Zugang: Wenn Sie den Videokonferenzlink anklicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name während der Sitzung den anderen Teilnehmern im Sitzungssaal angezeigt wird. Bitte lesen Sie auch die Datenschutzhinweise.
  • Ablauf: Falls Sie sich frühzeitig einwählen, kommen Sie zunächst in einen Warteraum. Sobald die Sitzung startet, werden Sie automatisch zugeschaltet.
  • Mikrofon und Kamera: Während der Sitzung sind Ihr Mikrofon und Ihre Kamera ausgeschaltet. Sie können alles verfolgen, sind aber selbst nicht zu hören oder zu sehen.
  • Ausschluss bei Redebeiträgen: Wenn ein Sitzungsteilnehmer der Übertragung widerspricht, müssen Sie die Sitzung kurz verlassen. Sie können sich später wieder einwählen.
  • Fragen der Bürger: Möchten Sie in der Sitzung Fragen stellen? Das ist nur vor Ort möglich. Online ist dies aktuell nicht vorgesehen.

Bei nichtöffentlichen Sitzungen wie der des Verwaltungsausschusses ist keine Online-Teilnahme möglich.