


Finanzielle Unterstützung
Ob Wohngeld, Grundsicherung oder Unterstützung bei der Pflege. Hier erfahren Sie, welche Hilfen es gibt und an wen Sie sich wenden können.
Die Grundsicherung unterstützt Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Anspruch auf Grundsicherung können haben:
- Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben.
- Erwachsene ab 18 Jahren, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Das Einkommen der Kinder oder Eltern wird in der Regel erst berücksichtigt, wenn es mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt.
Kontakt
Grundsicherungsstelle des Landkreises Uelzen
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Wohngeld kann Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten unterstützen. Anspruch haben können unter anderem Mietende, Personen in einem Untermietverhältnis, Eigentümer von Wohnraum sowie Menschen, die in einem Heim leben.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt unter anderem ab von:
- der Größe des Haushalts
- der Höhe des Einkommens
- der Höhe der Unterkunftskosten
Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt. Für das Stadtgebiet Uelzen erhalten Sie die Anträge bei der Wohngeldabteilung der Hansestadt Uelzen. Für das übrige Gebiet des Landkreises Uelzen sind die Anträge im Kreishaus Uelzen erhältlich.
Hinweis: Wer vom Landkreis Uelzen bereits Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung, der Sozialhilfe oder des Bürgergeldes erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Kontakt
Wohngeldstelle für Hansestadt Uelzen
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen mit verschiedenen Leistungen. Pflegebedürftig sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft Hilfe im Alltag benötigen. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen vor allem die häusliche Pflege sowie die Pflege durch Angehörige und Nachbarn unterstützen. Ziel ist, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
Bei den Leistungen kann zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und einer Kombination aus beiden gewählt werden.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt, kann die Pflege durch eine private Pflegeperson, einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine Kombination aus beidem erfolgen. Übernehmen Angehörige die Pflege selbst, erhalten sie Pflegegeld. Es ist nicht als Bezahlung gedacht, sondern als Anerkennung oder Aufwandsentschädigung.
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, steht dafür ein Sachleistungsbudget zur Verfügung. Dieses ist höher als das Pflegegeld. Zu den Pflegesachleistungen gehören Leistungen der Grundpflege, der Betreuung und der Hauswirtschaft.
Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege im Jahr 2026 können Sie hier herunterladen.
Bevor Leistungen gewährt werden, erfolgt eine Begutachtung und Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen. Anträge stellen Sie bei der Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse.
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung, zur Einstufung und den Leistungen bieten:
- Zuständige Pflegekassen
- Ambulante Pflegediensten
- Pflegestützpunkt Uelzen
- Seniorenservicebüro.
Reichen das eigene Einkommen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für Betreuung und Pflege zu decken, kann Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII gewährt werden. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person sowie der mit ihr im Haushalt lebenden Personen ab.
Kontakt
Landkreis Uelzen
Fachbereich Jugend und Soziales
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, können nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung Übergangspflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Dazu zählen beispielsweise häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Kurzzeitpflege.
Ansprechpartner ist der Pflegestützpunkt des Landkreises Uelzen.
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Die Behinderung muss dauerhaft bestehen. Das Versorgungsamt stellt auf Antrag fest, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und welchen Grad der Behinderung sie hat.
Mit einem Schwerbehindertenausweis können verschiedene Vergünstigungen verbunden sein:
- Manche Veranstalter bieten schwerbehinderten Menschen Ermäßigungen beim Eintritt an. Wer Einkommensteuer zahlt, kann aufgrund der Schwerbehinderung Freibeträge erhalten.
- Weitere Vergünstigungen sind möglich, wenn zusätzliche Beeinträchtigungen festgestellt und im Ausweis eingetragen werden. So wird das Merkzeichen „G“ bei einer Gehbehinderung eingetragen werden. Damit ist eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent möglich.
- Alternativ kann eine Wertmarke erworben werden. Sie kostet 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr. Mit der Wertmarke können der öffentliche Personennahverkehr sowie bundesweit Regionalzüge der Deutschen Bundesbahn in der zweiten Klasse kostenlos genutzt werden. Das gilt auch für den Metronom.
- Das Versorgungsamt stellt auf Antrag fest, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und welchen Grad der Behinderung sie hat.
Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis bekommen Sie im Bürgeramt der Hansestadt Uelzen im Rathaus, Herzogenplatz 2, bei Ihrer Gemeinde oder bei Rentenberatungsstellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung erhalten. Das gilt zum Beispiel bei:
- Bezug von Grundsicherung oder Erwerbsminderung
- Bezug von Arbeitslosengeld II
- Bezug von Hilfe zur Pflege
- Bezug von Blindenhilfe
- bei anerkannter Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis
Antragsformulare bekommen Sie im Bürgeramt der Hansestadt Uelzen im Rathaus, Herzogenplatz 2, sowie bei Ihrer Gemeinde. Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden, zum Beispiel der Bewilligungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie.
Ehrenamtliche Formularlotsen
Die ehrenamtlichen Formularlotsen unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen und Zusammenstellen der benötigten Unterlagen. Sie erklären Behördenschreiben, helfen bei Rückfragen an zuständige Stellen und begleiten bei Bedarf zu Behördenterminen.
Die geschulten Ehrenamtlichen helfen unabhängig, kostenlos und vertraulich. Lediglich anfallende Fahrt- oder Kopierkosten müssen erstattet werden.
Die Vermittlung erfolgt über das Seniorenservicebüro der Hansestadt Uelzen.
Hinweis: Eine Rechtsberatung findet nicht statt.