Nahaufnahme einer Person, die mit einem Kugelschreiber ein Dokument auf einem Klemmbrett ausfüllt. Auf dem Dokument ist die Überschrift „Patientenverfügung“ zu erkennen.
Nahaufnahme einer Person, die mit einem Kugelschreiber ein Dokument auf einem Klemmbrett ausfüllt. Auf dem Dokument ist die Überschrift „Patientenverfügung“ zu erkennen.

Vorsorge

Vorsorge sollte rechtzeitig getroffen werden und nicht erst in einer akuten Notsituation. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine oder können mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden. Sie vertreten die betreffende Person, wenn diese selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Die Vollmacht kann für einzelne oder für alle Lebensbereiche gelten.

Wird dennoch eine rechtliche Betreuung notwendig, können in einer Betreuungsverfügung Wünsche zur Auswahl der betreuenden Person und zur Ausgestaltung der Betreuung festgehalten werden.

Mit einer Patientenverfügung legt eine volljährige Person schriftlich fest, welchen ärztlichen Eingriffen sie zustimmt oder welche sie ablehnt, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte. Auch hier kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die die festgelegten Wünsche gegenüber den Behandelnden vertritt.

Unterstützung und Beratung

Seniorenservicebüro
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
 

+49 581 800-6287

seniorenservicebuero@stadt.uelzen.de


Pflegestützpunkt des Landkreises Uelzen
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
 

+49 581 82-3115

+49 581 82-3116

+49 581 82-3117 

pflegestuetzpunkt@landkreis-uelzen.de

www.landkreis-uelzen.de


Betreuungsbehörde beim Gesundheitsamt Uelzen
Auf dem Rahlande 15
29525 Uelzen

+49 581 82-462


Rechtliche Betreuung Uelzen e. V.
Bohldamm 26
29525 Uelzen

+49 581 781 49

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