


Vorsorge
Vorsorge sollte rechtzeitig getroffen werden und nicht erst in einer akuten Notsituation. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine oder können mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden. Sie vertreten die betreffende Person, wenn diese selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Die Vollmacht kann für einzelne oder für alle Lebensbereiche gelten.
Wird dennoch eine rechtliche Betreuung notwendig, können in einer Betreuungsverfügung Wünsche zur Auswahl der betreuenden Person und zur Ausgestaltung der Betreuung festgehalten werden.
Mit einer Patientenverfügung legt eine volljährige Person schriftlich fest, welchen ärztlichen Eingriffen sie zustimmt oder welche sie ablehnt, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden kann.
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte. Auch hier kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die die festgelegten Wünsche gegenüber den Behandelnden vertritt.
Unterstützung und Beratung
Pflegestützpunkt des Landkreises Uelzen
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Betreuungsbehörde beim Gesundheitsamt Uelzen
Auf dem Rahlande 15
29525 Uelzen
+49 581 82-462
Rechtliche Betreuung Uelzen e. V.
Bohldamm 26
29525 Uelzen
+49 581 781 49