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Planung, Bauaufsicht und Liegenschaften

Michael Kopske

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29525 Uelzen

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Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)

Martin Wittenberg

Wedekindstr. 18
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Förderprogramm für private Sanierung und Modernisierung in der Uelzener Innenstadt

Die Hansestadt nimmt am Förderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" des Bundes teil. Seitdem hat die Hansestadt Uelzen die Möglichkeit, im Fördergebiet Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden finanziell zu unterstützen. So kann der Gebäudebestand in der Innenstadt langfristig erhalten und zukunftsfähig weiterentwickelt werden.

Blick auf den Schnellenmarkt in der Uelzener Innenstadt mit Fachwerkhäusern und dem Flüsterbrunnen im Vordergrund.
Blick auf den Schnellenmarkt in der Uelzener Innenstadt mit Fachwerkhäusern und dem Flüsterbrunnen im Vordergrund.
Blick auf den Schnellenmarkt in der Uelzener Innenstadt mit Fachwerkhäusern und dem Flüsterbrunnen im Vordergrund.

Das Förderprogramm zeigt Erfolge

Die historische Innenstadt Uelzens wurde 2015 Teil des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und gehört seit 2020 zum Programm „Lebendige Zentren“. Das Fördergebiet umfasst seit 2022 insgesamt 37,31 ha, inklusive des Naturraums Ilmenau-Aue.

Mithilfe des Städtebauförderprogramms konnte seit 2016 die Sanierung und Modernisierung mehrerer denkmalgeschützter und stadtbildprägender Gebäude unterstützt werden.

Im Folgenden macht eine Auswahl von Bildern vor und nach der Sanierung bestimmter Projekte die Erfolge des Förderprogramms sichtbar.

Gebäude in der Gudestraße 1 nach der Sanierung
Gebäude in der Gudestraße 1 nach der Sanierung
Gebäude in der Gudestraße 1 nach der Sanierung

vor der Sanierung

Gebäude in der Gudestraße 1 vor der Sanierung
Gebäude in der Gudestraße 1 vor der Sanierung
Gebäude in der Gudestraße 1 vor der Sanierung

nach der Sanierung

Gebäude in der Bahnhofstraße 39 vor der Sanierung
Gebäude in der Bahnhofstraße 39 vor der Sanierung
Gebäude in der Bahnhofstraße 39 vor der Sanierung

vor der Sanierung

Gebäude in der Bahnhofstraße 39 nach der Sanierung
Gebäude in der Bahnhofstraße 39 nach der Sanierung
Gebäude in der Bahnhofstraße 39 nach der Sanierung

nach der Sanierung

Gebäude in der Brückenstraße 1 vor der Sanierung
Gebäude in der Brückenstraße 1 vor der Sanierung
Gebäude in der Brückenstraße 1 vor der Sanierung

vor der Sanierung

Gebäude in der Brückenstraße 1 nach der Sanierung
Gebäude in der Brückenstraße 1 nach der Sanierung
Gebäude in der Brückenstraße 1 nach der Sanierung

nach der Sanierung

Gebäude in der Pastorenstraße 7 vor der Sanierung
Gebäude in der Pastorenstraße 7 vor der Sanierung
Gebäude in der Pastorenstraße 7 vor der Sanierung

vor der Sanierung

Gebäude in der Pastorenstraße 7 nach der Sanierung
Gebäude in der Pastorenstraße 7 nach der Sanierung
Gebäude in der Pastorenstraße 7 nach der Sanierung

nach der Sanierung

Gebäude in der Veerßer Straße 25 und 27 vor der Sanierung
Gebäude in der Veerßer Straße 25 und 27 vor der Sanierung
Gebäude in der Veerßer Straße 25 und 27 vor der Sanierung

vor der Sanierung

Gebäude in der Veerßer Straße 25 und 27 nach der Sanierung
Gebäude in der Veerßer Straße 25 und 27 nach der Sanierung
Gebäude in der Veerßer Straße 25 und 27 nach der Sanierung

nach der Sanierung

Logos des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Logo der Städtebauförderung.
Logos des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Logo der Städtebauförderung.
Logos des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Logo der Städtebauförderung.

Fördermittel für private Sanierungsmaßnahmen

Aufgrund der hohen Nachfrage stehen aktuell leider keine Fördermittel für private Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.


Steuerliche Vorteile bei privaten Sanierungsmaßnahmen

Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerliche Abschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geltend machen. Dazu gehören:

  • Instandsetzung und Verbesserung von Fassaden, Dächern und Wänden,
  • energetische Optimierungen wie Wärmedämmmaßnahmen,
  • Erneuerung von Fenstern,
  • Schaffung barrierefreier Zugänge oder
  • die technische Modernisierung von Heizungsanlagen

Diese Maßnahmen können als erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten (gemäß §§ 7h und 10f EStG) oder als Abzug von Erhaltungsaufwand (gemäß § 11a EStG) steuerlich berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

  • Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet liegen.
  • Vor Beginn der Maßnahmen ist eine vertragliche Vereinbarung mit der Hansestadt Uelzen abzuschließen.

Weitere Informationen enthält die städtische Förderrichtlinie „Uelzen Innenstadt“ (geltend seit November 2023). Die Richtlinie sowie weitere Dokumente finden Sie im Download-Bereich.


Sanierungsberater

Seit Mai 2016 begleitet die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) die Hansestadt Uelzen bei der Umsetzung des Förderprogramms. Die NLG steht Eigentümerinnen und Eigentümern beratend zur Seite und ist die zentrale Schnittstelle zwischen allen Beteiligten.

  • Beratung: Individuelle Unterstützung bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Information: Bereitstellung aller relevanten Fördermöglichkeiten
  • Koordination: Vermittlung zwischen Eigentümern, Architekten und weiteren Beteiligten

Sie sind im Eigentum eines Gebäudes innerhalb des Fördergebiets? 

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH steht Ihnen als Sanierungsberater kostenlos für Beratungszwecke zur Verfügung:

Martin Wittenberg
Wedekindstr. 18
21337 Lüneburg
+49 4131 950327martin.wittenberg@nlg.de

Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln
(pdf / 1.23 MB)
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Antrag vorzeitiger Maßnahmenbeginn
(pdf / 0.2 MB)
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Antrag Fördermittelgewährung
(pdf / 0.44 MB)
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Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung von Rechtsgeschäften
(pdf / 0.39 MB)
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Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für ein Bauvorhaben
(pdf / 0.22 MB)
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Abgrenzungsplan Fördergebiet
(pdf / 18.56 MB)
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In der Sammlung finden Sie alle relevanten Dokumente zum Sanierungsgebiet.