Förderprogramm für private Sanierung und Modernisierung in der Uelzener Innenstadt
Die Hansestadt nimmt am Förderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" des Bundes teil. Seitdem hat die Hansestadt Uelzen die Möglichkeit, im Fördergebiet Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden finanziell zu unterstützen. So kann der Gebäudebestand in der Innenstadt langfristig erhalten und zukunftsfähig weiterentwickelt werden.



Das Förderprogramm zeigt Erfolge
Die historische Innenstadt Uelzens wurde 2015 Teil des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und gehört seit 2020 zum Programm „Lebendige Zentren“. Das Fördergebiet umfasst seit 2022 insgesamt 37,31 ha, inklusive des Naturraums Ilmenau-Aue.
Mithilfe des Städtebauförderprogramms konnte seit 2016 die Sanierung und Modernisierung mehrerer denkmalgeschützter und stadtbildprägender Gebäude unterstützt werden.
Im Folgenden macht eine Auswahl von Bildern vor und nach der Sanierung bestimmter Projekte die Erfolge des Förderprogramms sichtbar.



vor der Sanierung



nach der Sanierung



vor der Sanierung



nach der Sanierung



vor der Sanierung



nach der Sanierung



vor der Sanierung



nach der Sanierung



vor der Sanierung



nach der Sanierung



Fördermittel für private Sanierungsmaßnahmen
Aufgrund der hohen Nachfrage stehen aktuell leider keine Fördermittel für private Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Steuerliche Vorteile bei privaten Sanierungsmaßnahmen
Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerliche Abschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geltend machen. Dazu gehören:
- Instandsetzung und Verbesserung von Fassaden, Dächern und Wänden,
- energetische Optimierungen wie Wärmedämmmaßnahmen,
- Erneuerung von Fenstern,
- Schaffung barrierefreier Zugänge oder
- die technische Modernisierung von Heizungsanlagen
Diese Maßnahmen können als erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten (gemäß §§ 7h und 10f EStG) oder als Abzug von Erhaltungsaufwand (gemäß § 11a EStG) steuerlich berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
- Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet liegen.
- Vor Beginn der Maßnahmen ist eine vertragliche Vereinbarung mit der Hansestadt Uelzen abzuschließen.
Weitere Informationen enthält die städtische Förderrichtlinie „Uelzen Innenstadt“ (geltend seit November 2023). Die Richtlinie sowie weitere Dokumente finden Sie im Download-Bereich.
Sanierungsberater
Seit Mai 2016 begleitet die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) die Hansestadt Uelzen bei der Umsetzung des Förderprogramms. Die NLG steht Eigentümerinnen und Eigentümern beratend zur Seite und ist die zentrale Schnittstelle zwischen allen Beteiligten.
- Beratung: Individuelle Unterstützung bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Information: Bereitstellung aller relevanten Fördermöglichkeiten
- Koordination: Vermittlung zwischen Eigentümern, Architekten und weiteren Beteiligten
Sie sind im Eigentum eines Gebäudes innerhalb des Fördergebiets?
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH steht Ihnen als Sanierungsberater kostenlos für Beratungszwecke zur Verfügung:
Martin Wittenberg
Wedekindstr. 18
21337 Lüneburg
+49 4131 950327martin.wittenberg@nlg.de