Die Schulsportanlagen im Gebiet der Hansestadt Uelzen stehen neben der schulischen Nutzung auch den städtischen Sportvereinen an den Nachmittagen und Abenden für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung. Die Nutzungszeiten während der Woche werden von der Hansestadt Uelzen vergeben.
Für den Wettkampfbetrieb an den Wochenenden werden Sondernutzungen erteilt, die spätestens 7 Tage vor der Sondernutzung formlos zu beantragen sind.
Die Nutzung in den Ferien gestaltet sich wie folgt: Während den Sommer- und Weihnachtsferien sind die Turnhallen grundsätzlich geschlossen. Die Nutzung während der Oster- und Herbstferien ist nur mit Einschränkungen (keine Heizung, kein Warmwasser) möglich.
Sie haben die Möglichkeit freie Turnhallenzeiten in der Online Sportstättenverwaltung einzusehen.