Lärmaktionsplan der Hansestadt Uelzen
Der Schutz vor Lärm ist ein zentraler Bestandteil des Umweltschutzes. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und die Gesundheit der Menschen langfristig zu schützen.



Warum gibt es einen Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die in § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) überführt wurde. Gemeinden müssen alle 5 Jahre für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.000 Fahrzeugen pro Tag Maßnahmen entwickeln, um die Bevölkerung vor Lärmbelastungen zu schützen. Darüber hinaus sind sogenannte „Ruhige Gebiete“ auszuweisen, die möglichst frei von Lärmbelastungen zu halten sind.
Der erste Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet Uelzen wurde 2019 aufgestellt. Am 17. Juni 2024 hat der Rat der Hansestadt Uelzen den aktuellen Lärmaktionsplan 2024 verabschiedet. Der nächste Lärmaktionsplan ist 2029 vorgesehen.
Ergebnisse der Untersuchung
Der Lärmaktionsplan bewertet zunächst die aktuelle Lärmsituation in Uelzen. Grundlage sind die offiziellen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und die Haupteisenbahnstrecke. Dafür wurden keine Einzelmessungen vor Ort vorgenommen, sondern berechnete Jahreswerte ausgewertet. So lässt sich abschätzen, wie viele Menschen, Wohnungen und sensible Einrichtungen wie Schulen von Verkehrslärm betroffen sind.
Im aktuellen Plan wurden die B191 und die B71 besonders betrachtet. Die B4 gehört zwar grundsätzlich auch zu den relevanten Hauptverkehrsstraßen, belastet aber wegen der Ortsumgehung und vorhandener Lärmschutzanlagen kaum Wohngebäude.
Ruhige Gebiete sind Bereiche, die wenig durch Umgebungslärm belastet sind und deshalb als Erholungsräume erhalten bleiben sollen. Im aktuellen Plan sind folgende Ruhige Gebiete ausgewiesen:
- unverlärmte Teile des Landschaftsschutzgebiets „Wipperautal“ südlich der Kreisstraße
- unverlärmte Teile des Landschaftsschutzgebiets „Bobenwald-Sieken“ und des Naturschutzgebiets „Im Sieken und Bruch“
- unverlärmte Bereiche des Landschaftsschutzgebiets „Stadtforst Uelzen“
- unverlärmte Teile des Landschaftsschutzgebiets „Hardautal zwischen Holdenstedt und Hoxten“
- unverlärmte Teile des Landschaftsschutzgebiets „Bornbachtal“
Maßnahmen und Umsetzung
Bereits vorhandene Maßnahmen
Der Lärmaktionsplan benennt Maßnahmen, die bereits zur Lärmminderung beitragen. Dazu gehören die Ortsumgehung, die Durchgangsverkehr aus der Stadt heraushält, abschnittsweise lärmarme Fahrbahnbeläge sowie Lärmschutzwände entlang der Ortsumgehung und teilweise an der Bahnstrecke. Auch Vorgaben bei der Planung neuer Wohngebiete tragen dazu bei, Lärmbelastungen zu begrenzen. Frühere Ansätze aus dem Lärmaktionsplan werden überprüft und fortgeschrieben.
Geplante Maßnahmen
Für die besonders belasteten Abschnitte der B71 und B191 benennt der Lärmaktionsplan mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Lärmsanierung, lärmminderndem Asphalt und verkehrsrechtlichen Maßnahmen.
Straßenbaulastträger und damit für die Umsetzung verantwortlich ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Die Hansestadt wirkt deshalb auf den zuständigen Baulastträger ein und stimmt mögliche Schritte mit den beteiligten Behörden ab.
Ein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf Umsetzung einzelner Maßnahmen entsteht durch den Lärmaktionsplan nicht. Er zeigt aber, wo Lärmprobleme bestehen und welche Maßnahmen geprüft werden sollen.
Was ist mit Schienenlärm?
Der Schienenlärm wird nicht durch konkrete Maßnahmen im Lärmaktionsplan der Hansestadt behandelt. Dafür erstellt das Eisenbahnbundesamt eigene Pläne.