Uelzens erste Fahrradstraße

Die Fahrradstraße trägt als Teil der Radvorrangroute Ost zwischen Oldenstadt und der Uelzener Innenstadt dazu bei, den Verkehr ruhiger und übersichtlicher zu gestalten. Davon profitieren Radfahrende ebenso wie die Menschen, die dort wohnen. Wege innerhalb der Stadt werden so attraktiver und vor allem sicherer. Ein wichtiger Aspekt, denn die Uelzener Fahrradstraße dient auch als Schulweg insbesondere zum Lessing-Gymnasium und zur Apollonia-Oberschule.

Auf der Fahrradstraße gelten besondere Regeln:

Radfahrende haben Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und geben das Tempo vor. Anlieger und Linienverkehr dürfen weiterhin fahren, müssen sich aber den Radfahrenden anpassen. Überholen ist nur bei ausreichend Platz erlaubt und für alle Verkehrsteilnehmenden gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

FAQ - Fragen und Antworten zur Fahrradstraße

Wo entlang führt die Fahrradstraße?

 

Die Fahrradstraße beginnt an der Gudesstraße und führt dann über folgende Straßen:

  • Ilmenauufer bis Brückenstraße
  • Brückenstraße bis Ripdorfer Straße
  • Ripdorfer Straße bis Lindenstraße
  • gesamte Lindenstraße bis zur Holzbrücke über die Wipperau

Karte Fahrradstraße

Was ändert sich an der Verkehrsführung entlang der Fahrradstraße?


Kreuzungen
An den Kreuzungen entlang der Strecke wird die Fahrradstraße bevorrechtigt. Verkehr aus den einmündenden Straßen muss warten. Rote Flächen zeigen an den Kreuzungen deutlich, wo die Fahrradstraße verläuft. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden.

Ausnahme an der Bernhard-Nigebur-Straße
An der Kreuzung Lindenstraße und Bernhard-Nigebur-Straße wird die Fahrradstraße vorerst unterbrochen. Dort hat weiterhin der Verkehr auf der Bernhard-Nigebur-Straße Vorfahrt. Radfahrende auf der Lindenstraße müssen warten.

Der bereits bestehende Tempo-30- Bereich auf Höhe der Birkenallee ist auf der Bernhard-Nigebur-Straße bis kurz hinter den Fußgängerüberweg „Lindenstraße“ verlängert.

Lindenstraße: Poller stoppen den Kfz-Durchgangsverkehr
Poller in Höhe des Friedhofs unterbrechen die Lindenstraße für den Autoverkehr. Radfahrende können die Verbindung durchgängig nutzen. Der Friedhof ist mit Auto, Fahrrad und zu Fuß zu erreichen.

Ripdorfer Straße wird teils Einbahnstraße
Die Ripdorfer Straße wird auf Höhe des Sportzentrums des Lessing-Gymnasiums für den Kfz-Verkehr zur Einbahnstraße in Richtung Hammersteinkreisel. Vom Kreisverkehr aus dürfen Autos nicht mehr in die Ripdorfer Straße einfahren. Radfahrende können sie weiterhin in beide Richtungen nutzen.

Ilmenauufer
In der Straße Ilmenauufer gilt  Parkverbot.

Was ist eine Fahrradstraße?

 

Fahrradstraße - GrünEine Fahrradstraße ist eine Straße, die besonders für den Radverkehr vorgesehen ist. Radfahrende haben hier Vorrang und dürfen die Geschwindigkeit und das Tempo der Straße maßgeblich bestimmen.

Andere Verkehrsteilnehmende dürfen die Straße nur nutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist. In Uelzen bleibt der Anlieger- und Busverkehr weitgehend weiterhin möglich.

 

Was ist das Besondere an einer Fahrradstraße?


Im Unterschied zu anderen Straßen steht in einer Fahrradstraße der Radverkehr im Mittelpunkt:

  • Radfahrende haben Vorrang.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
  • Der Kfz-Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen.
  • Überholen ist nur erlaubt, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden kann.
  • Für alle gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Eine Fahrradstraße schafft damit mehr Sicherheit und Komfort für Menschen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind.

 

Warum richtet die Hansestadt Uelzen eine Fahrradstraße ein?


Die Fahrradstraße ist ein wichtiger Bestandteil der Radvorrangroute Ost zwischen Oldenstadt und der Innenstadt.

Ziele sind:

  • mehr Sicherheit für Radfahrende,
  • eine bessere Verbindung für den Alltagsradverkehr,
  • ein sicherer Schulweg für Schülerinnen und Schüler,
  • weniger Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmenden,
  • eine attraktive Alternative für kurze Wege innerhalb der Stadt.

Viele Menschen nutzen das Fahrrad für tägliche Wege – zur Schule, zur Arbeit oder zum Einkaufen. Eine sichere und komfortable Infrastruktur unterstützt diese klimafreundliche Mobilität.

Die Grundlage für die Fahrradstraße sind das Radverkehrskonzept von 2016 und das Mobilitätskonzept von 2023 der Hansestadt Uelzen. (

 

Was bedeutet „Radverkehr hat Vorrang“?


Radfahrende dürfen die Straße nutzen und bestimmen das Tempo. Autofahrende müssen Rücksicht nehmen und dürfen Radfahrende nicht bedrängen.

Das bedeutet beispielsweise:

  • Wenn ein Fahrrad vor einem Auto fährt und nicht sicher überholt werden kann, muss das Auto hinter dem Fahrrad bleiben.
  • Hupen oder dichtes Auffahren sind nicht erlaubt.
  • Die Fahrradstraße ist kein Radweg, sondern eine Straße, die gemeinsam genutzt wird – mit besonderer Rücksicht auf den Radverkehr.

Dürfen Autos weiterhin die Fahrradstraße benutzen?


Ja, die Nutzung der Fahrradstraße durch den Kfz-Verkehr ist in Uelzen durch entsprechende Zusatzzeichen weiterhin erlaubt.

Damit bleiben bestimmte Verkehre auch künftig möglich, unter anderem:

  • Anliegerverkehr, beispielsweise für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs sowie des DRK-Quartiers,
  • Linienverkehr,
  • die Zufahrt zu Grundstücken und Zielen entlang der Strecke.

Dabei gilt: Auch wenn Autos die Fahrradstraße nutzen dürfen, hat der Radverkehr weiterhin Vorrang. Kraftfahrzeuge müssen besondere Rücksicht nehmen, sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen und dürfen Radfahrende nur überholen, wenn dies sicher möglich ist und der jederzeit erforderliche Sicherheitsabstand (1,5 Meter) eingehalten werden kann.

 

Darf ich mit dem Auto schneller fahren, wenn kein Fahrrad zu sehen ist?


Nein. In der Fahrradstraße gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

Darf ich Fahrräder überholen?


Ja, wenn ausreichend Platz da ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden: mindestens 1,50 Meter innerorts.

Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss das Fahrzeug hinter dem Fahrrad bleiben.

Dürfen Radfahrende nebeneinander fahren?


Ja. Das ist eine Besonderheit der Fahrradstraße. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, solange sie Rücksicht auf Gegenverkehr nehmen.

 

Wie ist die Vorfahrt geregelt? Gilt in einer Fahrradstraße „rechts vor links“?


Nein, in Uelzen hat die Fahrradstraße an den Kreuzungen Vorrang. Verkehr aus einmündenden Straßen muss warten.

Eine Ausnahme gibt es an der Kreuzung Lindenstraße/Bernhard-Nigebur-Straße: Dort gilt vorerst weiterhin die bestehende Vorfahrtsregelung. Radfahrende auf der Lindenstraße müssen hier warten. Planung und Umbau des Kreuzungsbereichs sind für 2027/2028 vorgesehen. Danach soll die Fahrradstraße auch dort durchgängig Vorrang erhalten.

Der bereits bestehende Tempo-30-Bereich auf Höhe der Birkenallee wurde auf der Bernhard-Nigebur-Straße bis kurz hinter den Fußgängerüberweg „Lindenstraße“ verlängert.

 

Warum gibt es rote Markierungen und Fahrradsymbole auf der Straße?


Die Markierungen machen die Fahrradstraße sichtbar und helfen allen Verkehrsteilnehmenden, die neue Verkehrsführung schnell zu erkennen.

Sie zeigen:

  • den Verlauf der Fahrradstraße,
  • wichtige Kreuzungsbereiche,
  • Bereiche mit besonderer Aufmerksamkeit.

Warum wurden Poller in einem Teil der Lindenstraße (Höhe Friedhof bis Einmündung Ripdorfer Straße) aufgestellt?


Die Poller schließen den Kfz-Durchgangsverkehr aus und schaffen dadurch eine ruhigere und sicherere Verbindung für den Radverkehr.

Wie kann ich den Friedhof erreichen?


Der Friedhof ist mit Auto, Fahrrad und zu Fuß zu erreichen.

Warum wird die Ripdorfer Straße zur Einbahnstraße für Autos?


Die Änderung reduziert Durchgangsverkehr und erhöht die Verkehrssicherheit. Für Radfahrende bleibt die Ripdorfer Straße in beide Richtungen nutzbar.

 

Was bringt eine Fahrradstraße für Menschen, die nicht Fahrrad fahren?


Eine Fahrradstraße verbessert die Verkehrssituation für alle:

  • weniger Konflikte durch klare Regeln,
  • ruhigerer Verkehr,
  • mehr Sicherheit für Kinder, Jugendliche und Personen mit Mobilitätseinschränkungen,
  • bessere Aufenthaltsqualität,
  • attraktive Alternativen für kurze Wege.

Eine gute Fahrradinfrastruktur bedeutet nicht weniger Mobilität – sondern mehr Wahlmöglichkeiten.

 

Was gewinnen die Anwohnenden?


Weniger Autoverkehr und langsame Geschwindigkeiten sorgen für Ruhe und ein angenehmes Wohnumfeld. Anwohnende haben weiterhin die Möglichkeit, mit dem eigenen Auto das Grundstück zu erreichen.

 

Was sollte ich als Autofahrende/r beachten?

 

  • Max. Tempo 30 einhalten
  • Radfahrende nicht bedrängen
  • ausreichend Abstand halten und nur überholen, wenn es sicher möglich ist (1,5 Meter)
  • Vorfahrt der Fahrradstraße beachten
  • aufmerksam an Kreuzungen fahren

Was sollte ich als Radfahrende/r beachten?

 

  • Rücksicht auf andere nehmen
  • Kreuzungen aufmerksam passieren
  • Sicher nebeneinander fahren
  • besonders an der Kreuzung Bernhard-Nigebur-Straße aufmerksam sein
  • Max. Tempo 30

Wer hat an den Planungen der Fahrradstraße mitgewirkt?


Ein Fachbüro hat die Planungen begleitet. Zudem haben der Allgemeine Deutscher Fahrradclub (ADFC Uelzen), die Polizei, die Verkehrswacht und die Unfallkommission mit ihren Einschätzungen mitgewirkt .

Was sind die Planungen für die weitere Entwicklung des Radroutennetzes in Uelzen?


Die Grundlage für die weitere Entwicklung des Uelzener Radroutennetzes sind das Radverkehrskonzept von 2016 und das Mobilitätskonzept von 2023.

Eine Übersicht der im Radverkehrskonzept vorgesehenen Maßnahmen finden Sie hier als Download.

Im Dokument „Mobilitätskonzept: Konzept – Handlungsprogramm“ sind auf Seite 20 weitere mögliche Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in der Innenstadt dargestellt.

Ein Teil der Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept wurde bereits umgesetzt. Ein aktuelles Beispiel ist die neue Fahrradstraße. Weitere umgesetzte Projekte sind auf der Website der Hansestadt aufgeführt.

Die Karten in den Konzepten zeigen mögliche Maßnahmen. Sie sind jedoch kein verbindlicher Bauplan. Welche Projekte umgesetzt werden und wann dies geschieht, hängt von weiteren Prüfungen, finanziellen Mitteln und den Beschlüssen der politischen Gremien ab.